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Erklärung Gläubigerausschuss


Damit die Interessen aller Gläubiger vertreten werden wird häufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Der Gläubigerausschuss wird insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen angewendet. Der Gläubigerausschuss überwacht und unterstützt den Insolvenzverwalter bei der Geschäftsführung. Das Einsetzen eines Gläubigerausschusses ist jedoch keine Pflicht.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzverwalter ]






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