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Erklärung Insolvenz


In der Insolvenzordnung ist die Insolvenz gesetzlich geregelt. Die Voraussetzung der Insolvenzeröffnung ist, dass ein Insolvenzgrund vorliegen muss. Dieser ist gegeben bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Bei Unternehmen (juristischen Personen) ist bereits eine Überschuldung der Grund. Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner einen Eigenantrag auf das Insolvenzverfahren stellen. Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner die Zahlungen nicht mehr leisten kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können, weil das eigene Vermögen nicht mehr ausreichend ist. Auch der Gläubiger kann einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner stellen, dies ist in einem Fremdantrag möglich.

Siehe auch:
[ Fremdantrag ] [ Gläubiger ] [ Insolvenzordnung ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ] [ Überschuldung ] [ Verbindlichkeiten ] [ Zahlungsunfähigkeit ]






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