Erklärung Insolvenzberatung
Die neue Insolvenzordnung ist im Jahr 1999 in Kraft getreten. Seit
diesem Zeitpunkt haben auch Privatpersonen das Recht einen Antrag auf
das gerichtliche Entschuldungsverfahren zu stellen. Dazu muss der
Versuch einer außergerichtlichen Einigung, mit Hilfe eines
Rechtsbeistandes, mit allen Gläubigern unternommen werden.
Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzordnung ]
[ Zurück ]Schulden-ABC
Copyright © Schulden und Insolvenz Hilfe Forum - (272 Aufrufe)