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Erklärung Insolvenzgeld


Liegt bei einem Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren vor, kann das zustehende Arbeitsentgelt meist nicht mehr gezahlt werden. Damit Arbeitsnehmer den Ausfall ihres Arbeitslohnes erhalten, können sie bei der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld beantragen. Die Frist bis zu zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung muss für die Antragstellung unbedingt beachtet werden. Das Insolvenzgeld erhält der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.

Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ]






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