Erklärung Insolvenzmasse
Bei der Insolvenzmasse handelt es sich um das Vermögen des Schuldners, das ihm am Insolvenz- Eröffnungstag gehört. In die Insolvenzmasse inbegriffen fällt das erlangte Vermögen während des Insolvenzverfahrens. Hierbei wird nur der pfändbare Teil berücksichtigt. Der pfändungsfreie Anteil des Monatseinkommens sowie Gegenstände des täglichen Lebens gehören nicht in die Insolvenzmasse. Dazu gehören unter anderem ein Fahrzeug welches berufsbedingt notwendig ist sowie Kleidung und Wohnungseinrichtung.
Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ]
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