Erklärung Insolvenzverfahren
Wenn außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuche erfolglos waren, findet das Eröffnungsverfahren statt. Es wird unterschieden zwischen dem Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verfahren dient dazu, dass Gläubiger von Überschuldeten oder zahlungsunfähigen Schuldnern zumindest teilweise befriedigt werden. Dies geschieht dadurch, dass das Vermögen, die Insolvenzmasse , unter allen Gläubigern verteilt wird.
Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzmasse ] [ Schuldner ] [ Verbraucherinsolvenzverfahren ]
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