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Titel: Krankenkassen -> Geld zurück Beitrag von: ADM-Logistik am 29. September 2008, 22:22:49 Hallo,
viele Krankenkassen bieten seit geraumer Zeit Betragsmodelle mit Prämienrückerstattung an. D.h. nur zur Vorsorge und Prophylaxe gehen und es gibt 1/12 von der Jahresprämie (AG und AN) zurück. Wer bekommt das Geld? Muß ich so etwas meinem TH anzeigen? Gruß ADM Titel: Re: Krankenkassen -> Geld zurück Beitrag von: ThoFa am 30. September 2008, 10:33:02 Hallo,
in der WVP können Sie das behalten und den TH nicht anzeigen. MfG ThoFa Titel: Re: Krankenkassen -> Geld zurück Beitrag von: paps am 02. Oktober 2008, 18:57:13 Vorsichtig sollten aber alle freiwillig in der GKV versicherten sein, wenn sie bei Wegfall des Krankentagegeldes zum 01.01.2009 einen solchen "Ersatztarif" wählen.
Dann beginnt natürlich die 3 Jährige Bindefrist von neuem. |