Schulden & Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte am 30. September 2008, 10:50:43



Titel: Steuereklärung /Rückzahlung
Beitrag von: Brigitte am 30. September 2008, 10:50:43
Hallo,habe gerade den Bescheid erhalten.In der Anlage steht folgendes:Insolvenzbehaftetes Vermögen der Ehefrau entstandenvor Verfahrenseröffnung.(einPlus)
Masseforderung des Verwalters
Frage :k ann ich mit dem Geld rechnen oder geht es zur Masse.
Verfahren istnoch geöffnet seit18.10.07
MfG Brigitte


Titel: Re: Steuereklärung /Rückzahlung
Beitrag von: MissTraut am 30. September 2008, 17:18:24
Hallo,

bis zur Aufhebung/Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen in die Masse, sofern FA nicht selbst Gläubiger ist und damit aufrechnen kann.

LG
MissTraut


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