Schulden & Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: floh11111 am 08. Februar 2010, 19:34:27



Titel: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: floh11111 am 08. Februar 2010, 19:34:27
Hallo zusammen,

Ich bin jetzt nach fast 3,5 Jahren inso seit 10/2009 in der WPV.


kurze frage zu der Berchnung von erhaltener Geschäfts (Bonus ) Sonderzahlung.

Muß ich diese Bonuszahlung auf mein Gehalt addieren und dann laut Tabelle den Pfändungsbetrag nehmen, oder kann ich den Bonus behalten??

Wo wir gerade bei Bonus sind -   Wann und mit welchem Prozedere wird der WVP Bonus gezahlt ( muss ich den TH anschreiben damit ich die Zahlung erhalte oder kommt das automatisch? oder ziehe ich das von der Pfändungs tabelle monatlich ab? )

Ich weis das sind viele Fragen , aber die brennen mir echt unter den Nägeln...... :Oh_no:


Danke



Titel: Re: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: Thommy_81 am 09. Februar 2010, 14:09:49
Hallo Floh !

So wie ich die Sache sehe, darfst du den Bonus nicht komplett behalten !

Es ist, obwohl es eine Sonderzahlung ist, Einkommen !

Spreche mit deinem TH, der wird dir sagen was über bleibt vom Boni !

Alles wird er nicht behalten, aber die genaue Berechnung kann ich dir nicht nennen.

Gruß  Thommy


Titel: Re: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: floh11111 am 09. Februar 2010, 16:57:32
Danke für die Antwort, hatte gehofft das es in der WVP anders ist.

vg Floh


Sorry, the copyright must be in the template.
Please notify this forum's administrator that this site is missing the copyright message for SMF so they can rectify the situation. Display of copyright is a legal requirement. For more information on this please visit the Simple Machines website.