Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 22. Mai 2012, 07:36:44 *
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 am: Heute um 07:29:46 
Begonnen von Frager - Letzter Beitrag von sashsash
Meines Erachtens wäre sie dazu Verpflichtet.
Es steht klar im Insolvenzrecht:

Zitat
§ 295 InsO(Gesetz)Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

    1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
    2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
    3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
    4.
    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Bei einer Obliegenheitsverletzung habe ich folgendes gefunden:

http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/fachlexika/abc-des-insolvenzrechts/obliegenheitsverletzung/?type=98

 2 
 am: Heute um 00:03:42 
Begonnen von Frager - Letzter Beitrag von Frager
Hallo,

Wir sind seit 1 Jahr in der Verbraucherinso. Heute kam ein Schreiben unseres Treuhänders mit der Bitte um Mitteilung ob sich etwas an den persönlichen Verhältnissen geändert hat. Das hat es nicht. Ich bin Rentner, meine Frau arbeitet seit 25 Jahren nicht mehr. Ich habe gehört, dass bei den Obliegenheiten in der WHP Pflicht ist eine Arbeit zu suchen und das zu belegen. Frage: Wäre meine Frau dazu gezwungen auf Arbeitssuche zu gehen? Wenn sie es nicht täte, wäre das ein Versagensgrund für die RSB?
Für kompetente Antworten bin ich dankbar!
Grüße
Frager

 3 
 am: 21. Mai 2012, 21:30:50 
Begonnen von schiri77 - Letzter Beitrag von schiri77
Guten Tag zusammen,

ich befinde mich im 2. Jahr der Verbraucherinsolvenz!

Ich habe jetzt ein Angebot eines Arbeitsgebers der Grundsätzlich ein Grundgehalt + 1% Umsatzbeteilligung des Abzurechnenden Monats vom Werkstattumsatz zahlt.

Unter dem Strich ändert sich zu meinem bisherigen Gehalt nichts, also der pfändbare Anteil wäre fast gleich,  ich habe beim Wechsel eher andere Vorzüge, wie bessere Arbeitszeiten und geringere Entfernung!

Ist die 1%ige Zahlung grundsätzlich weg oder zählt sie als normales Gehalt?

LG
Schiri77

 4 
 am: 21. Mai 2012, 20:51:56 
Begonnen von pylonracer - Letzter Beitrag von Der_Alte
Dann sollten Sie bei Gericht nachfragen, ob es damit seine Richtigkeit hat. Wenn die Verfahrenskosten auch für die WVP gestundet sind ist eigentlich keine Zahlung an den Treuhänder fällig. Bitten Sie das Gericht um Klarstellung.

 5 
 am: 21. Mai 2012, 20:49:46 
Begonnen von rizpillaf - Letzter Beitrag von Der_Alte
Grundsätzlich dürfte es als Vermögensverschwendung zu werten sein. Wenn Sie aber nachweislich krankhaft süchtig und entsprechend in Behandlung sind,könnte das Gericht eventuell zu einer anderen Einschätzung kommen.

 6 
 am: 21. Mai 2012, 19:23:01 
Begonnen von Mondschein - Letzter Beitrag von Insokalle
Das ist schon eine heikle Sache, denn unüberlegte Handlungen können später anfechtbar sein.
Wie das mit Arge und Wohnwagen aussieht, weiß ich nicht.


 7 
 am: 21. Mai 2012, 18:30:02 
Begonnen von rizpillaf - Letzter Beitrag von rizpillaf
Sorry bin so neben der Spur bin übrigens der Jürgen 45 und neu hier würde mich sehr über eure Meinung dazu freuen

 8 
 am: 21. Mai 2012, 17:37:06 
Begonnen von pylonracer - Letzter Beitrag von sashsash
Eine Sache verstehe ich nicht.
Bei mir sind die Verfahrenkosten auch gestundet. Beschluss liegt vor.
Der IV erstellt aber trotzdem eine jährliche Rechnung von 100€ zzgl. 19% MwSt.

Ich beziehe mich auf den Post von Der_Alte

 9 
 am: 21. Mai 2012, 17:11:51 
Begonnen von pylonracer - Letzter Beitrag von pylonracer
Ja das werd ich jetzt auch machen. Hab grad mit dem IV telefoniert. Ich kanns auf 3 Raten bezahlen, weil ich es nicht wusste.


 10 
 am: 21. Mai 2012, 16:52:48 
Begonnen von pylonracer - Letzter Beitrag von Nixmehrda
Als diese Vergütung bei mir das erste Mal auftauchte war das auch viel Geld.
Seitdem spare ich 10 € pro Monat um dann 1 x pro Jahr das Geld dann zu haben.

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