Vielleicht sollte es auch nur als Grund dienen mit einer Strafanzeige die Forderung zu sichern bzw. wird diese gegenüber dem normalen Forderungsanmeldungen höher gestellt. Durch ein Verfahren wird es nicht als normale Forderungsanmeldung behandelt und der Gläubiger wird besser gestellt.
Diese Betrugsanzeigen werden oft aus diesem Grund getätigt und ist im Prinzip eine ungerechtfertigte Anzeige welches sich schnell gegen den Gläubiger wenden könnte.
Muss nicht so sein , aber es kommt vermehrt vor das dies der Fall ist.
Mfg.
Hallo!!!
Meine Frau ist seit Dezember 09 in der Regelinsolvenz.
Uns ist nicht bekannt das ein Gläubiger eine unerlaupt verbotene Handlung angemeldet hat.
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Heut kam ein Brief von der STA da ich der bei Ihr Angestellt war als Zeuge aussagen soll.
Wir sin völlig schockiert das sie beschuldigt wird gegen den Paragrafen 266a verstoßen zu haben.
Die Firma wude 1997 geschlossen ,Unterlagen über diese Firma gibt es nicht mehr
Unser Haus wurde nach der schließung des Betriebes auch versteiget.
Pfädbares Einkommen meiner Frau wird seit / Monaten regelmäßig abgefürt.
Meine frau hat noch keine Post von der STA bekommen.
Wer kann helfen?
brauchen dringend hilfe!!!
mit Fruendlichen grüßen Werner