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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:17:27 *
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Autor Thema: § 283 bei der Insolvenzeröffnung  (Gelesen 172 mal)
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« am: 22. Oktober 2011, 15:50:20 »

Hallo,

kann mir jemand was zu besagtem Paragrafen sagen, ab wann man Kenntnis einer Überschuldung erlangt? Kurz zum Hintergrund. Ich führe gerade einen Rechtstreit, wo durch Scheinselbständigkeit Nachforderungen angefallen sind. Nicht abgeführte Steuern vom Scheinselbstständigen und die Umsatzsteuer wird vom Auftraggeber zurückgefordert.

Angenommen der ehemals Scheinselbstständige erhält die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück und gibt diese aus, da ja noch kein Urteil gefällt wurde, macht er sich dann wegen oben genanntem Paragrafen Strafbar?
Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2011, 17:28:42 »

m.E. nein.
Er würde ja bei festgestellter Scheinselbständigkeit wie ein abhängig Beschäftigter anzusehen sein.
Die Umsatzsteuerforderung geht dann auf den Auftraggeber über.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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