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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:18:46 *
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Autor Thema: §295 Abs. 2  (Gelesen 569 mal)
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swordie
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Beiträge: 5

Danke
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« am: 01. Februar 2009, 18:08:06 »

Hallo nochmal,

Ich bin selbständig.

Wo kann ich erfragen wie hoch das Regel-Einkommen in meinem Beruf ist welches dann auch von allen(richter, TH u.s.w) anerkannt wird?

Damit ich weis was da auf mich zukommt.

Danke
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paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 01. Februar 2009, 18:48:00 »

Nun IHK/HK.
Statistisches landesamt.
Personalabteilungen gleichgelagerter Firmen.
Ev. Suchmaschinen

Wenn Sie ein Vergleichseinkommen ermittelt haben, sollten Sie dies sowohl dem Gericht als auch dem Th unter Nennung der Quellen vorschlagen und ihre mögliche Zahlung nennen.

Manche Rechtswissenschaftler vertreten auch die Meinung, dass sogar die Tabellengläubiger informiert sein müßten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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