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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:35:44 *
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Autor Thema: 3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich d  (Gelesen 701 mal)
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Gilgalad
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« am: 07. Dezember 2007, 21:25:51 »

Hallo,

der obige § bereitet mir Sorge, ich habe meine Arbeitsplatzwechsel immer nur den IV gemeldet nie den Gericht.
Kann es daher mit der Restschuldbefreiung Probleme geben? Zumal mein IV, bzw.  seine Angestellte nicht sehr. . .  naja
motiviert erscheinen.  In der Vergangenheit hatte ich den Eindruck das es ihnen wohl recht egal ist was da passiert.

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ThoFa
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« Antworten #1 am: 08. Dezember 2007, 00:37:41 »

Hallo,

offensichtlich scheint es Ihnen auch egal zu sein was passiert, anders kann ich mir es nicht erklären, warum man seine RSB aufs Spiel setzt und nicht mal eine so einfache Obliegenheit, wie das Melden eines Arbeitsplatzwechsels an das Gericht, nicht macht.

Nun besagt aber 296 InsO auch, dass die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt sein muss, dies dürfte bei Ihnen nicht der Fall sein, somit ist die RSB auch nicht in Gefahr.

MfG

ThoFa 
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Gilgalad
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« Antworten #2 am: 09. Dezember 2007, 17:49:26 »

Guten Abend,

sicherlich ist es mir NICHT egal!!! Nur habe ich bis letzten Freitag nichts davon gewusst. 
Soll ich nun damit beginnen dass Gericht zu informieren, oder wecke ich damit schlafende Hunde?

Vielen Dank
+ Gruß

Gil.
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paps
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« Antworten #3 am: 09. Dezember 2007, 19:00:50 »

Sie sollten das Gericht " der Form halber"  informieren und auf die bereits bestehende Mitteilung beim TH verweisen.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 09. Dezember 2007, 19:00:50 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2007, 01:41:12 »

Hallo,

ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie man etwas machen kann, was die nächsten sechs Jahre des Lebens bestimmt und dann so  etwas wichtiges, wie die Obliegenheiten in der WVP nicht kennt. Zumal es sich gerade mal um einen (!) Paragraphen handelt.

MfG

ThoFa

P.S.: Nicht persönlich nehmen, ich kann es nunmal nicht verstehen, warum man sowas so oft liest...
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