Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:22:51 *
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Autor Thema: € 30000 Schulden  (Gelesen 2277 mal)
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Helga-Alex
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« am: 21. April 2008, 22:03:20 »

Hallo! Ich und meine Frau haben zusammen € 33.350,24 Schulden. Haben ein Einkommen von € 2482 davon Ausgaben zb.: für Auto, Essen, Miete, Strom, Gas, Versicherung usw.... in Höhe von € 2264,11. Bleibt noch für die Schulden zu begleichen € 217,89 .Was kann ich da machen ?Ist nur noch Insolvenz möglich? Ich habe eine Schwester die vielleicht für einen Kredit Bürgen würde , aber das ist eine Schuld die auch für einen Kredit zu hoch sind . Habe am Freitag einen Termin bei einem Anwalt und  hoffe das es möglich ist Vergleiche zubekommen .Wenn das eventuell gehen würde .Wie hoch kann man mit einem Vergleich rechnen?


Einkommen
Gehalt ist  :                     € 1256
Kindergeld:                     €   641
Hartz 4 Meiner Frau:   €   585

Ausgaben:
2264,11

Restbetrag:
217,89

Schulden:
€ 33.350,24

--------------------------
Hinzugefügt

Ausgaben:

Ausgaben:

Miete:485,18€
Nebenkosten:150€
Strom:99€
Telefon: ca 60€
Versicherungen Haft/Hausrat/Glas: 44,95€
KFZ-Versicherung:50,27€
KFZ-Steuer: ca 150€
Tanken: ca 220€
Stellplatz für Auto: 13€ kann man leider nicht ändern da es sonst keinen Platz giebt
Reparaturen:
Lebensmittel:550€ (wegen vier kinder )
Kleidung: ca 100€ (für Alle) heulen
Taschengeld: leider keins aber ab und zu ein eis aber denke so wenn es geht an 20€ 5€ pro Kind
Urlaub:Keinen
Sonstiges:

Kein Credit und das Autoist auch bezahlt

Schuld meiner Frau
€ 19485,86

von Mir
€13865
« Letzte Änderung: 24. April 2008, 10:01:21 von Helga-Alex » Gespeichert
Helga-Alex
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« Antworten #1 am: 22. April 2008, 09:06:19 »

Beiträge zusammengeführt. ThoFa

Hallo kann mir jemand sagen was das GENAU für unterschiede sind unsere Anwältin sagte am Telefon das sie erst mal eine Restschuldbefreiung versuche möchte wenn das nicht geht würden wir Privat Insolvenz beantragen kann mir bitte jemand genau sagen was das alles beteutet
« Letzte Änderung: 22. April 2008, 10:49:54 von ThoFa » Gespeichert
lucca_m
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« Antworten #2 am: 22. April 2008, 11:34:06 »

Was Sie mit "Restschuldbefreiung" meinen ist wohl ein aussergerichtlicher Einigungsversuch, ein Vergleich also. Da werden allen Gläubigern ja nach Ihrer finanziellen Möglichkeiten eine anteilige Begleichung der Schuld angeboten. Mit dem Ziel, die restlichen Schulden erlasen zu bekommen. Sollte aber nur einer der Gläubiger diesem Einigungsversuch nicht zustimmen, können Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

Nur nach Ablauf dieses Insolvenzverfahrens ist eine Restschuldbefreiung möglich. Aber versuchen Sie doch die wichtigsten Fragen mit Ihrer Anwältin erstmal zu klären. Und wichtig ist, fragen Sie bitte alles nach, damit  Verwechslungen in den Begrifflichkeiten  nicht vorkommen.
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Helga-Alex
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« Antworten #3 am: 22. April 2008, 17:47:22 »

danke für deine Antwort
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Matze135
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« Antworten #4 am: 22. April 2008, 20:02:51 »

Hi. Kannst dir ja mal durchlesen wie das bei mir Ausgegangen ist:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Ich-habe-es-zum-Glueck-Geschafft--2442.html
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. April 2008, 20:02:51 »



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MissTraut
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« Antworten #5 am: 22. April 2008, 21:27:18 »

Hallo, also ich würde zuerst einmal genau auflisten welche Schulden, welche Höhe und vor allem wer ist dazu verpflichtet, beide oder möglicherweise auch nur einer von euch.

Ich bin grundsätzlich kein Freund mehr von Umschuldungen und um ehrlich zu sein,  ich würde nicht unbedingt die Schwester involvieren. Man weiß einfach nicht was noch kommt und hinterher kann man die Schulden gegenüber der Schwester nicht mehr bedienen und was ist dann ?

Wie gesagt, genau auflisten welche Schulden und dann auch mal die allgemeinen Ausgaben auflisten wie Miete etc. Oftmals entdeckt man dann doch das eine oder andere was gekündigt werden kann, sei es ein Zeitungs-Abo oder was auch immer.

Wie hoch sind die derzeitigen monatlichen Belastungen für Kredite? Ist das Auto finanziert ?

LG
MissTraut
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Helga-Alex
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« Antworten #6 am: 24. April 2008, 09:14:58 »

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« Letzte Änderung: 24. April 2008, 10:00:58 von Helga-Alex » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 25. April 2008, 20:58:01 »

Hallo,  ich würde hier auf keinen Fall eine neue Verpflichtung eingehen, wo die Schwester als Bürge eintreten muß. Ich denke, der von Deiner Anwältin eingeschlagene Weg ist sicher besser.
LG
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