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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:28:28 *
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Autor Thema: § 850 A - Mehrarbeit bzw. Nebentätigkeit  (Gelesen 986 mal)
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Brigitte_W_de
Newbie
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Beiträge: 19

Danke
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« am: 14. Februar 2007, 13:05:59 »

Ich möchte mich ganz herzlich für die Infos und Hinweise hier im Forum zum ZPO bedanken.

War heute im Treuhänderbüro und legte u.a. den § 850a  Rn 2 von Musielak 2007 vor. Dort wird das Wort \"Nebenverdienst\" genau erörtert.

Erhielt die Auskunft, dass mittlerweile das Gericht diesen Paragraphen berücksichtigt und lediglich 50 % der Nebentätigkeit auf die Pfändungssumme des Haupteinkommens angerechnet wird. Niemand kann deswegen des Insolvenzverfahren platzen lassen.

Vielen Dank nochmals und liebe Grüsse
Gitte
[addsig]
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
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-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 14. Februar 2007, 23:11:16 »

Hallo,

na geht doch. Glückwunsch.  :dance:

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert

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