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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:29:07 *
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Autor Thema: §850 a Nr.1 "Was ist Mehrarbeit"?  (Gelesen 1595 mal)
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RailCGN
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« am: 24. April 2009, 02:37:36 »

Hallo Zusammen,

erst einmal ein großes Kompliment an alle, die dieses Forum möglich machen. Viele meiner Fragen sind hier schon beantwortet worden und meine Insolvenz ist im November 2008 endlich eröffnet worden.

Nun habe ich eine Verständnisfrage zur Auslegung des § 850a Nr.1 ZPO.

Ich bin als Inbound-Callcenter-Agent im Wochenend- und Nachtdienst tätig. Mein Arbeitsvertrag sieht hierzu eine monatliche Arbeitszeit von 130 Stunden vor. Diese Arbeitszeit wird aufgrund des Dienstplans regelmäßig nicht erreicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich an planmäßig freien Tagen Zusatzschichten zu übernehmen, sodass ich in bestimmten Monaten bis zu 200 Std erreicht habe.

Der Arbeitslohn setzt sich aus einem Stundenlohn, zwei Auftragprovisionen und den Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsdienst zusammen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aufgrund des sehr großzügigen Stundenlohns nicht bezahlt.
Auf der Lohnabrechnung werden die Summen der geleisteten Stunden, der beiden Auftragsprovisionen sowie die Zuschläge für die Nacht- und Sonntagsschichten ausgewiesen. Besondere "Zuschläge für Mehrarbeit" gibt es nicht.

Meine Frage lautet nun: Was ist Mehrarbeit im Sinne des § 850a Nr.1 ZPO und welche Lohnbestandteile werden angerechnet?

Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass lediglich der Stundenlohn ab der 170. Std angerechnet werden kann. Der Insolvenszverwalter (der übrigens sehr umgänglich ist) meint, dass lediglich die "Zuschläge für Mehrarbeit" zur Hälfte pfändbar sind.

Ich bin der Meinung, dass alles was über 130 Std hinausgeht komplett unter diesen Paragrafen fällt.  cheesy

Oder sollte es hier noch erweiterte Bestimmungen geben, die Tante Google mir bisher vorenthalten hat?

Danke und beste Grüße

René



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dobberstein
weiß was
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Beiträge: 453

Danke
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« Antworten #1 am: 24. April 2009, 09:25:59 »

Mehrarbeit ist die über die vertragliche Arbeitszeit eines Vollarbeitsverhältnisses hinaus geleistete Arbeit, insbesondere sog. Überstunden. Darunter fällt auch die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, sog. Nebenverdienst. Dies gilt aber nicht, wenn Schwarzarbeit vorliegt ( nach Thomas-Putzo)
Ansonsten, wie Dein Insolvenzverwalter
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pd
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