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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:35:13 *
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Autor Thema: (Dringend Hilfe) Kontopfändung bei Ehepartner möglich?  (Gelesen 2332 mal)
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Torsten68
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« am: 22. September 2009, 15:40:57 »

Habe heute ein schreiben bekommen das man mir mit einer Kontopfändung droht.
Ich selber habe kein Konto meine Frau hat ein Konto wo unser Geld (hartz4) draufgeht.Eine Vollmacht oder so habe ich nicht über das Konto.

Die Schulden sind vor unserer Ehe entstanden.

Können die einfach so das Kontopfänden?
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 22. September 2009, 15:57:08 »

Hallo,

nein !

MfG

ThoFa
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Torsten68
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« Antworten #2 am: 22. September 2009, 16:03:19 »

Also brauch ich mir erstmal keine Sorgen zu machen das das Geld gefändet wird bzw wir rennerei haben wegen Hartz4-Geld (nichtpfänbar) usw.

Weil so langsam steht uns das Wasser bis zum Hals.Wir Zahlen Altschulden ab (mit Erfolg) und jetzt kommt so etwas da bekommt man echt Panik
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rah3rd
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« Antworten #3 am: 22. September 2009, 19:29:04 »

Hi,

wie Thofa schon kurz und simpel gesagt hat "Nein"!

Erstmal brauchen die ja einen Volstreckbaren Titel um dir das Konto zu Pfänden.
Zweitens können die nur deine Sachen Pfänden, egal ob Konto, Auto oder sonstiges
Drittens ist das ja eh von der Zeit vor deiner Ehe

Fazit: Nein!

P.S.: Hartz 4 wie du schon gesagt hast ist eine Sozialleistung (Transferleistung) und daher nicht Pfändbar. Das wäre aber auch keine rennerei, sondern die Bankangestellten an dr Kasse müssen nur einmal bei denen mit der entsprechenden Abteilung telefonieren und dann könntest du das Geld mitnehmen, das dauert in der Regel keine 5 min.

MfG
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Torsten68
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« Antworten #4 am: 22. September 2009, 19:43:05 »

Habe gerade das in einem Forum  gelesen:

Zitat
Aber sie könnten Deinen Herausgabeanspruch an Deine Partnerin pfänden und dann hast Du keinen Schutz
bezieht sich auch auf meinen fall

Ist das richtig?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. September 2009, 19:43:05 »



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paps
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« Antworten #5 am: 22. September 2009, 23:44:27 »

jaein.
Da gemeinsame Leistungen auf das Konto der Frau gehen, wäre tatsächlich ihr Anteil an der Leistung grundsätzlich pfändbar.
Da es  sich aber um Sozialleistungen  handelt, sind diese innerhalb der ersten 7 Tage unpfändbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #6 am: 23. September 2009, 05:17:18 »

Also ist eine Kontopfändung doch möglich so das das Konto für Überweisungen und sonstiges gespeert werden kann.
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Paula41
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« Antworten #7 am: 23. September 2009, 09:39:30 »

Hallo,

nein!

Der Gläubiger braucht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Den bekommt nur, wer einen vollstreckbaren Titel hat. Dieser müsste zugestellt sein.
Wenn dem nicht so ist - ist keine Pfändung möglich. Jeder kann schließlich sagen:  fuchsteufelswild "Ich pfände dein Konto!"

Prinzipiell könnte dieser Beschluss Ihrer Frau zugestellt werden, die dann "Drittschuldner" ist. Damit ist Sie dann zur Auskunft verpflichtet usw. Da Sie aber eine Freigabe für Ihren Lebensunterhalt beantragen können, würde auch dieser Vollstreckungsversuch ins Leere laufen. Es sind hier aber sehr kurze Fristen einzuhalten. Genau weiß ich das auch nicht.

mfg
Paula41
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« Antworten #8 am: 23. September 2009, 18:27:10 »

Hallo,

wenn der Gl. den PfüB an die Ehefrau zustellt muss sie Auskunft erteilen und das Geld in voller Höhe überweisen. Es besteht KEIN Pfändungsschutz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grundsätzlich eigenes Kto auf Guthabenbasis eröffnen. Erspart richtig Ärger.

Aber desweiteren nicht alle Briefe von Gl. (vorallem Masseninkasso's und Massen-RA's) für voll nehmen. Das sind zum grössten Teil Bausteinbriefe, bzw. vorgefertigte Schreiben.
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paps
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« Antworten #9 am: 24. September 2009, 17:35:37 »

Ich selber habe kein Konto meine Frau hat ein Konto wo unser Geld (hartz4) draufgeht.
Sie muß garkein Geld in voller Höhe überweisen.
Maximal der Anspruch von Torsten68 aus dem H-IV, als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, wäre pfändbar.
Da aber bekanntlich die ARGE nicht getrennt überweist und es sich um Sozialleistungen handelt, sollte a) der Pfändungsschutz nach SGB greifen oder
b) eine Freistellung des Herausgabeanspruchs sehr schnell machbar sein.
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« Antworten #10 am: 26. September 2009, 10:46:23 »

Erstmal Danke für die Antworten respekt

2 Fragen habe ich noch

Das konto kann also so ohne Weiteres nicht gespeert werden,dazu müsste der gläubiger erst einen Pfändungsbeschluss für meine Frau beantragen und übergeben?


Die schulden belaufen sind aus 1990 es sind jetzt ca 1900€ da ich die Sache mal langsam aus der Welt schaffen möchte würde ich dem Gläubiger gerne eine Einmalzahlung anbieten da ich aber momentan nur ALG2 bekomme und es auch wohl in absehbarer Zeit so bleiben wirdwürde ich gerne wissen was könnte ich dem Gläubiger anbieten ich könnte kurzfristig ca 400€ über 3te bekommen würde das wohl reichen?.
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Scarlett
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« Antworten #11 am: 27. September 2009, 12:21:46 »

Na das kommt auf die Bereitschaft des Gläubigers an. Manche sind froh, wenn sie überhaupt was bekommen, manche setzen sich feste Quoten unter die sie nicht gehen.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
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