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Autor Thema: Fragen zu WVP  (Gelesen 691 mal)
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robertF
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« am: 11. November 2007, 19:31:05 »

Hallo,
schön das es dieses Forum gibt.   
Ich befinde mich seit 2004 in einer Privatinsolvenz nach gescheiterter Selbstständigkeit  und bis 2010 in der WVP.   Soweit so schlecht. 
Ich arbeite z. zt.   in einer Teilzeitbeschäftigung und erhalte regelmäßig Gehalt was knapp unter der Pfändungsgrenze liegt. Sonst keine Einkünfte.
 Da ich zur Zeit mietfrei und mit geringen Nebenkosten lebe, kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B.  auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt.  Habe ich damit ein rechtliches Problem? Kann der TH eine Überprüfung meines Kontostand erreichen? Und was dann?

Wahrscheinlich keine gängige Fragen aber das Leben ist ja nun auch nicht leichtgängig. . .

Soviel erstnal, danke herzlich für Antwort.
Robi
       
PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys
« Letzte Änderung: 11. November 2007, 19:55:45 von robertF » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 11. November 2007, 22:34:35 »

"kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B.  auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt"

Das könnte allenfalls, wenn überhaupt,  im noch laufendem Insolvenzverfahren Fragen aufwerfen. Da 2004 eröffnet wurde, läuft das Insolvenzverfahren noch ?

Gruss
Feuerwald

 
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robertF
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« Antworten #2 am: 12. November 2007, 05:55:20 »


Hallo,
danke für die Antwort, nein, es wurde Anfang 2007 beendet.  D. h.  also ich könnte rein theoretisch auch z:B.  ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?

Danke+Gruss
Robi
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« Antworten #3 am: 12. November 2007, 06:54:45 »

PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys

Hallo Robi,

ist dieses Problem nach wie vor da, oder war es beim zweiten Posting schon wieder weg?

Höre zum ersten Mal davon, daher würde es mich interessieren, ob es evtl. nur temporär war.

Danke + Gruß
José
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Ich nutze die Logic Cash Card und spare somit bares Geld bei meinen Einkäufen! thumbup Egal was und wo, online oder bei meinem Händler um die Ecke; ich lege sie einfach bei den mittlerweile über 30.000 beteiligten Firmen an der Kasse vor und erhalte sofort Preisnachlässe von bis zu 30%! Die überschaubaren Kosten für die Karte hatte ich übrigens schon nach wenigen Wochen wieder raus! Ist Dein Händler eventuell auch schon dabei... wink Hier gibt es weitere Infos!
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 12. November 2007, 06:54:45 »


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robertF
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« Antworten #4 am: 12. November 2007, 08:37:36 »


 Hallo Jose,

 jetzt mit dieser Nachricht ist das Zeitlupenproblem nicht mehr da.  Allerdings kann es gestern abend nicht meine Internet Verbindung gewesen sein als Fehlerquelle, da andere Seiten ok waren.

Gruss
Robi
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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 12. November 2007, 14:03:06 »

"D. h.  also ich könnte rein theoretisch auch z:B.  ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?"

Ja, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt das Verwaltungs-/Verfügungsrecht über (Neu)Vermögen wieder an den "Schuldner" zurück.  Vermögen kann gebildet werden und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. 

Gruss
Feuerwald



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