Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:44:20 *
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Autor Thema: "Miete" für Haus in der Zwangsversteigerung?  (Gelesen 2561 mal)
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LucretiaOhneMoos


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« am: 17. April 2009, 12:30:52 »

Hallo erstmal und allen einen angenehmen Tag!
Auf die Erfahrung hätten mein Mann und ich (56+55) gerne verzichtet: die private Insolvenz! Wir können unsere Immobilie nicht mehr bezahlen. Jetzt wird die Hypothekenbank alles  in die Hand nehmen. Sie hatte für uns keine Lösungsvorschläge, ausser sofort alles zu bezahlen, was aufgelaufen ist oder Kreditkündigung! Da ist die Insolvenz für uns die einzigste Chance diese Schulden los zu werden. Wie lange wir hier noch wohnen können, steht also in den Sternen. Vor allem interessiert mich, was könnte man uns eventuell dafür abverlangen, dass wir bis zur Versteigerung ja wenigstens noch in "unserem" Haus wohnen wollen. Was ist, wenn es gar nicht versteigert wird? Wird man uns den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken? Ach, ich kann schon nicht mehr schlafen, Augen zu und die Grübelei geht los! Wer kann mir aus Erfahrung heraus berichten? 
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 12:56:58 von LucretiaOhneMoos » Gespeichert
LucyOneMoos


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« Antworten #1 am: 17. April 2009, 16:20:17 »

Hallo, ich hatte meinen gerade neuen Account als "LucretiaOhneMoos" versehentlich gelöscht, als ich was ändern wollte. Jetzt bin ich "wieder" dabei, nur mit kürzerem Benutzernamen:"LucyOhneMoos". Bin schon ein bißchen weiter mit dem durchlesen hier und auch schon etwas "schlauer". Freue mich aber auf Antworten.
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paps
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« Antworten #2 am: 17. April 2009, 17:25:31 »

 Welcome
Grundsätzlich könnte die Bank erstmal nichts abverlangen, da sie ja Eigentümer bleiben.
Üblicherweise wird jedoch eine sogenannte "Nutzungsentschädigung" verlangt, die sich an der ortsüblichen Miete orientiert.

Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Man trifft sich dann irgendwo in der Mitte.

Sie können getrost noch mit 1-2 Jahren rechnen, bis die Immo wirklich versteigert ist.
Es sei denn es ist eine gefragte Wohngegend und es findet sich ein Käufer.

Wie sind die Eintragungen im Grundbuch?
Wer ist Kreditnehmer?
Welchen Betrag wären Sie in der Lage zu zahlen und was wurde bisher gezahlt?
Ist eine Umschuldung möglich?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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LucyOneMoos


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« Antworten #3 am: 17. April 2009, 18:44:46 »

Vielen Dank für die Antwort. Unsere Situation ist etwas vertrackt. Wir sind Gesamtschuldner mit insgesamt 5 Personen (3 Wohnungen in einem Haus =3 Familien), der Taum von der glücklich zusammen lebenden Grossfamilie ist schon vor vier Jahren geplatzt. Auf  Dauer haben wir es nicht geschafft, das Aussteigen einer Familie vor vier Jahren aus der finanziellen Verpflichtung, verbunden mit deren Auszug, zu verkraften. Seit Januar 2009 zahlen wir keine Hypotheken mehr. Die Bank hat eine Servicing Advisors Gmbh mit der Bearbeitung unserer Angelegenheit beauftragt. Bis jetzt gab es keine angekündigten Lösungsvorschläge, nur die Aussage, entweder alle aufgelaufenen Verbindlichkeiten auf einen Schlag zu bezahlen oder eine Umfinanzierung durch eine andere Bank. Das klappt so nicht. Es wurde die Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung,  letztendlich die Zwangsversteigerung angekündigt. Es gibt 3 Grundbücher, in denen jeweils die Gesamtschuld von ca. 230.000 € eingetragen ist. Die Rente meines Mannes, unser einziges Einkommen, wird gepfändet werden. Eine Nutzungsentschädigung in ortsüblicher Miethöhe können und wollen wir nicht zahlen. Wozu sind wir denn verpflichtet bis zur endgültigen Versteigerung? Wir haben die Verbraucherinsolvenz beantragt und befinden uns in der Schuldnerbereinigungsphase. Die Gläubiger haben eine Quote mitgeteilt bekommen und in 2 Wochen läuft die Frist für die Zustimmung oder Ablehnung ab. Jetzt heißt es, Augen zu und durch. Das Leben geht weiter, aber wie?
MfG LucyOhneMoos
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paps
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« Antworten #4 am: 17. April 2009, 23:17:30 »

Die Bank hat eine Servicing Advisors Gmbh mit der Bearbeitung unserer Angelegenheit beauftragt.

Zitat von: Servicing Advisors Deutschland GmbH
Servicing Advisors ist kein klassisches Inkassounternehmen.
Zwar kein klassisches, aber eben doch ein Inkasso. Was macht das für einen Unterschied?
Denen müssen Sie also garnichts erklären oder zahlen.
Da scheinbar nur Ihr Mann Einkünfte erzielt, zaählen Sie als unterhaltsberechtigt.
Es wären also erst pfändbare Beträge ab 1370,- fällig.
Mehr kann das Inkasso auch nicht verlangen.

Will die Bank zu ihrem Geld kommen, muß sie im Verfahren ihre Forderungen anmelden und die Zwangsvollstreckung einleiten.
Es würden dann Ihr Teil und der Teil ihres Mannes versteigert werden.

Was ist mit den anderen 3 Personen?
Können die die Raten abfangen oder hat jeder seine Wohnung selber finanziert?
Wie kommen Sie auf 3 Grundbücher?
Es gibt in der Regel 1 Grundbuch(beim Amt) mit verschiedenen Blättern, um die Grundstücke zuzuordnen.
Wurde bei allen 3 Blättern die gleiche Schuld eingetragen oder ist Sie entsprechend des Wertes des darlehens gedrittelt (Anschaffungskosten also etwa 700.000,-)
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 23:28:03 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 17. April 2009, 23:17:30 »



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LucyOneMoos


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« Antworten #5 am: 18. April 2009, 09:38:45 »

Einen schönen Tag wünsche ich, die Sonne scheint und ich habe gut geschlafen, da sieht die Welt gleich anders aus.

Ja, mit den richtigen Begriffen habe ich es nicht so und wie ich gemerkt habe, mit der Rechtschreibung auch nicht: LucyOneMoos gefällt mir nichtgut, es muss doch LucyOhneMoos heißen, vielleicht kann ich diesen Rechtschreibfehler ändern??? Pingelig bin ich sonst aber nicht.

Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt, als Beispiel: Grundbuch von Musterdorf, Blatt Nr. 1234 + 1235+1236. In jedem Grundbuch steht dann in Abteilung III jeweils die gleiche Summe. Es waren mal 270.000 €, jetzt stehen noch ca. 230.000 € offen, geteilt durch drei Parteien wäre das doch gut zu verkraften gewesen.

 Aber nicht auf Dauer nur für zwei Parteien. Verkaufen durfte jeder nur mit Einwilligung der anderen, aber da jetzt jeder für sich in die Insolvenz geht,weil er gesamt haftet, wird die Bank ja wohl das gesamte Objekt versteigern.

Wenn wir unsere Wohnung für 80.000 € alleine finanzieren müßten, vielmehr könnten, dann wären wir dazu in der Lage. Man läßt uns nicht, weil man uns nicht aus der Gesamthaftung läßt. Deshalb werden wir jetzt in die Insolvenz gehen müssen, wir haben beim Kauf schon 100.000 € Eigenkapital eingebracht, haben vier Jahre lang 2/3 der Kosten getragen und werden letztendlich noch in den sechs Jahren Wohlverhaltensphase ca. 30.000 € abdrücken und zum Schluß mit leeren Händen da stehen. Das Ganze sollte unser aller Altersvorsorge sein. Dumm gelaufen!

MfG LucyOhneMoos





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« Antworten #6 am: 18. November 2009, 11:47:13 »

Sorry aber das hättet ihr euch damals besser überlegen sollen.
Mir wird schlecht wenn ich dieses Gejammer lese.
Weniger Luxus(teures Auto,Urlaubsreisen usw.) wäre wohl angebracht gewesen
dann hättet ihr es auch mit der Finanzierung geschafft



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auchpleite
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« Antworten #7 am: 18. November 2009, 13:56:52 »

Sorry aber das hättet ihr euch damals besser überlegen sollen.
Mir wird schlecht wenn ich dieses Gejammer lese.
Weniger Luxus(teures Auto,Urlaubsreisen usw.) wäre wohl angebracht gewesen
dann hättet ihr es auch mit der Finanzierung geschafft

 embarrassed

Auszug aus der Netiquette...:

Zitat
1. Vergessen Sie niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!

  Wenn sie ihre Artikel verfassen, denken viele Leute leider nicht
  daran, dass die Nachrichten nicht von Computern gelesen werden,
  sondern von anderen Menschen.

  Ihre Nachricht kann nicht nur von Leuten im deutschsprachigen Raum
  gelesen werden, sondern auf der ganzen Welt. Lassen Sie sich also
  besser nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen.

  Bedenken Sie: Je ausfallender und unhöflicher Sie sich gebärden,
  desto weniger Leute sind bereit, Ihnen zu helfen, wenn Sie selbst
  einmal etwas brauchen.


  Eine einfache Faustregel: Schreiben Sie nie etwas, was Sie dem
  Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würden.


2. Erst lesen, dann denken. Noch einmal lesen, noch einmal denken. Und _dann_ erst posten!

  Die Gefahr von Missverständnissen ist bei einem schriftlichen Medium
  besonders hoch. Vergewissern Sie sich mehrmals, dass der Autor des
  Artikels, auf den Sie antworten wollen, auch das gemeint hat, was
  Sie denken (...)

 smoke
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Viele Grüße

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