Hallo !
Ich hatte schonmal in einer anderen Rubrik geschrieben, aber vielleicht war das zu ungenau oder verwirrend. Ich hab nämlich keine Antworten erhalten.

Jetzt probier ich es einfach mal mit nur einer Frage:
Sollte es bei mir zu einem Regelinsolvenzverfahren kommen, inwieweit bin ich da zur "Mitarbeit" verpflichtet ?
Im konkreten Fall habe ich ein Einzelhandelsgeschäft. Da ist einfach die Frage: muss ich das geöffnet lassen wenn ich den Insolvenzantrag gestellt habe ?
Oder kann ich das abschliessen und drauf warten was passiert ? Ich hätte da evtl. schon eine Arbeit im Angestelltenverhältnis in Aussicht, aber wenn ich denen nicht sagen kann ab wann ich anfangen kann ist das eher schlecht.
Vielen Dank vorab für Infos !
Liebe Grüße
Hoss