Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 00:50
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:50:37 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Pfändung auf`s Konto (Sozialleistungen). Tortzdem Überweissungen möglich?  (Gelesen 346 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Karl37
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« am: 04. Juni 2009, 10:39:47 »

HI

Frage:
ARLG2 Empfänger hat eine Pfändung auf ihr Konto.
Gutenhabenkonto.
Finanzamt hat gepfändet.

Sie kann die Solzialleistungen ja trozdem abheben. ok
Kann sie auch noch während der Pfändung wichtige Überweissungen tätigen vom den Sozialleistungen.
wie zb. Strom , Telefon bezahlen.

Sie befindet sich gerade in der Phase, wo der Schuldenbereinigungsplan läuft.
( läuft auf einen 0 plan hinaus)
 

Gruss Karl
« Letzte Änderung: 04. Juni 2009, 10:43:07 von Karl37 » Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 04. Juni 2009, 20:25:37 »

Im Normalfall besteht nur der Auszahlungsanspruch.
Die Sozialleistuneg müßten also abgehoben und per Einzelauftrag neu an den Empfänger eingezahlt werden.

Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu.

Wichtig! 7 Tagesfrist nicht verpassen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Karl37
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 04. Juni 2009, 22:43:28 »

Zitat
Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu

Ok Danke
Ansonsten muss man halt das Geld abheben und Bar Übereeissen.

Das  dann schnell mal so um die 8 Euro kosten je Überweissung.
Strom, Telefon usw.


Gruss Karl
« Letzte Änderung: 04. Juni 2009, 22:59:04 von Karl37 » Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #3 am: 05. Juni 2009, 14:05:47 »

Abhilfe :

Sozialleistung zu z.B. Omas Konto überweisen. Von da aus Überweisungen tätigen.........

Oder gleich neues Konto aufmachen......

Ich hab auch eins ohne Schufa ( taucht nirgens auf ) und in Deutschland....ist zwar etwas teurer mit der Kontoführungsgebühr aber ich bin froh die zu haben.

Einrichtung komplett online 

Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart.

 
« Letzte Änderung: 05. Juni 2009, 14:11:44 von rookie » Gespeichert
Karl37
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 05. Juni 2009, 17:49:15 »

Zitat
Einrichtung komplett online 

Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart

Und wenn das gepfändet wird?


Gruss Karl
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 05. Juni 2009, 17:49:15 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #5 am: 05. Juni 2009, 19:17:15 »


Oder noch besser: Der Auszahlungsanspruch gegen Oma wird gepfändet.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2761 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz