Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:51:11 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: "Privatinsolvenz in der Ehe"  (Gelesen 398 mal)
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hans-hubert
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« am: 04. Juli 2011, 17:40:27 »

Hallo Miteinander,ich habe ein paar Fragen zur Insolvenz. Ich gehe bald in Insolvenz und frage mich ob meine Frau auch irgendwelche Einschränkung dadurch hat. Dürfte sie einen neuen Fernseher kaufen oder ein schickes Auto (mal angenommen).
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 04. Juli 2011, 18:01:37 »

Ihre Frau ist in der Verwaltung des eigenen Vermögens unbeschränkt, sie darf Immobilien und Autos und Schmuck u.d und und besitzen, ohne dass einer Ihrer Gläubiger oder der Treuhänder in Ihrem Verbraucherinsolvenzverfahren an die Sachen herankommt, wenn - und hier kommt die Ausnahme - es sich nicht um Geschenke von Ihnen aus den letzten vier Jahren oder Verkäufe aus den letzten zwei Jahren vor Antragstellung handelt. Das ist in Anlage 4 - Vermögensübersicht - anzugeben.
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Es grüßt der Alte
Insoman
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2011, 18:15:21 »

Zitat
Dürfte sie einen neuen Fernseher kaufen oder ein schickes Auto?
Wenn ihre Frau hohes Einkommen oder Vermögen hat, könnt man sie zur Übernahme der Verfahrenskosten heranziehen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Insoman
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« Antworten #3 am: 04. Juli 2011, 18:19:23 »

Vorsicht bei Gemeinschaftseigentum an beweglichen Dingen, die eine bescheidene Lebensführung überschreiten.
Hier wird oftmals unterstellt, dass in der Vergangenheit, während der Ehe angeschaffte Gegenstände, beiden Ehepartnern gehören...
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hans-hubert
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« Antworten #4 am: 04. Juli 2011, 18:59:15 »

Ne so vermögend ist meine Frau nicht. Wir leben derzeit beide von harz 4 Das auto hat nen wert von 2500 euro und würde neu angemeldet werden also hat mit mir nix zu tun. ansonsten ein fernseher (ca 3 jahre alt) von dem die quittung eh auf meine frau läuft und ne paystation ohne nachweiß, wie weißt man das denn nach?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Juli 2011, 18:59:15 »



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Angestellte80
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« Antworten #5 am: 05. Juli 2011, 07:15:29 »

das sind alles normale Gegenstände. Eine Playstation ist quasi unpfändbar, da man dafür beim wiederverkauf nichts groß erzielen kann. Fernseher ist denke ich auch nicht pfändbar. Es sei denn es ist ein 3D Plasma Fernseher, der 7000 Euro kostet, mal übertrieben gesehen.
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Viele Grüße

Angestellte80
makro
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« Antworten #6 am: 05. Juli 2011, 09:47:17 »

immer wieder spannend welche Dinge doch wichtig sind im Leben. Bei fast jeder Frage zu diesem Thema geht es um den Fernseher, den Computer oder die Playstation. Ich bin der Meinung bei einer Insolvenz sind andere Dinge wichtiger und man sollte versuchen sich hier zu kümmern.

Am liebsten ist einem Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter Geld, alles andere ist mit Aufwand verbunden da man deren genauen Wert nicht abschätzen kann, diese Dinge müssen eingelagert werden (Kosten) und dann verkauft werden. Schmuck mag wohl auch noch interessant sein, aber das war es auch schon.

Mein Insolvenzverwalter war noch nicht mal in meiner Wohnung sondern nur ein einziges mal im Ladengeschäft (Regelinsolvenz) welches dann komplett für einen Appel und ein Ei an meine Frau verkauft wurde. Mein Frau wollte garnicht alles haben, das Warenlager war absolut uninteressant, also hat sie das Zeug geschenkt bekommen (Wert ca. 1500,- EUR) einfach weil der Aufwand der Verwertung zu groß war.

So sieht es normalerweise immer aus!
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