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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:51:27 *
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Autor Thema: "Restanzeige" in der Lohnabrechnung  (Gelesen 433 mal)
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Timo30
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« am: 27. April 2011, 21:32:41 »

Hallo,

seit wenigen Monaten befinde ich mich nun in der Wohlverhaltensperiode. Gepfändet wird seit ca. 1 Jahr. In meiner Lohnabrechnung ist jeden Monat außer dem Pfändungsbetrag noch der Posten "Restbetrag Pfändung" angezeigt. Dieser Betrag ist um einiges weniger als der Betrag den ich mir ausgerechnet habe anhand meiner Schreiben vom Gericht.
Habt ihr ähnliche Vermerke auf euren Lohnabrechnungen? Hat der TH damals vllt. eine Summe von meinem Arbeitgeber angefordert und diese ist wegen Nachforderungen womöglich nicht mehr aktuell?

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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 28. April 2011, 08:00:59 »

Bei mir steht auch eine Summe, die nicht zu der tatsächlichen Forderungshöhe passt. Ich habe mal überschläglich ausgerechnet, dass es der maximale Pfändungsbetrag über die Gesamtzeit sein müsste ohne Anrechnung unterhaltsberechtigter Personen.
Warum die das da hinschreiben erschließt sich mir allerdings nicht.
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Timo30
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« Antworten #2 am: 28. April 2011, 08:32:31 »

ich bin mir auch nicht ganz sicher wie das überhaupt abläuft...theoretisch müßte der TH meinem Arbeitgeber ja einen Gerichtsbeschluss zukommen lassen und einen bestimmten Betrag anfordern.
Möglicherweise ist es bei uns beiden so, dass die Gläubiger die sich nachträglich gemeldet haben noch nicht berücksichtigt sind in der "Restanzeige" auf unseren Lohnabrechnungen, vllt. wird der TH irgendwann dem Arbeitgeber darauf hinweisen
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 28. April 2011, 10:58:24 »

Dazu ein entschiedenes "Jein".
Der TH übermittelt dem Arbeitgeber die Bestellung zum Treuhänder im Insolvenzverfahren und fordert den AG auf, die pfändbaren Beträge auf ein vom TH benanntes Konto zu überweisen.
Der AG muss dan anhand der Pfändungstabelle berechnen, was abzuführen ist.

Der AG ist auch für die Richtigkeit verantwortlich. Wenn er zu Deinen Lasten falsch abführt musst Du gegen den AG vor dem Arbeitsgericht vorgehen. Wenn er zu Deinen Gunsten falsch abführt muss er sich gegenüber dem TH verantworten.
« Letzte Änderung: 28. April 2011, 11:05:19 von Der_Alte » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 28. April 2011, 11:04:59 »

Ich habe gerade bei der Abteilung angerufen, die bei uns dafür zuständig ist. Die eingetregene Restforderung ist nur ein für das Abrechnungsprogramm notwendiger Betrag, der, weil keine weiteren Informationen vorliegen, auf 99.999 € eingetragen wurde. Also ein echter Phantasiebetrag.
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Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. April 2011, 11:04:59 »



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Timo30
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« Antworten #5 am: 28. April 2011, 11:07:19 »

das erklärt natürlich alles...Danke!
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paps
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« Antworten #6 am: 28. April 2011, 14:11:45 »

Bei mir war die Zahl anfänglich um eine "9" höher.  shocked

Aber auch hier sagten mir die Persos, dass das Programm eine solche Zahl verlangt.
Geht nämlich ein konkreter Forderungsbetrag ein, kann man anhand der Lohnabrechnung den aktuellen Stand berechnen und im letzten Monat wird nicht "zuviel" abgeführt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Timo30
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« Antworten #7 am: 28. April 2011, 14:14:18 »

bei mir steht sogar drei mal die 9 vorneweg...ich hatte mir aber gleich gedacht das das irgendwie an der Software liegen muss oder so
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