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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:23:47 *
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Autor Thema: @ThoFa  (Gelesen 757 mal)
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paps
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« am: 29. Mai 2006, 22:51:46 »

Hallo,
wir kennen uns ja nun schon aus anderen Foren. Google sei Dank
konnte ich Ihre \"anderweitigen\" Angespanntheiten finden.
:-D
Haben zur Zeit folgende Anfrage, bei der ich mir nicht wirklich sicher bin.  Aus meiner Sicht übertrifft das unsere Möglichkeiten als Selbsthilfegruppe.

Schuldner hat 2 Gaststätten als Einzelunternehmer. Gaststätte1 mit 4 Angestellten, Gaststätte 2 Ursprungsbetrieb mit Ehegatten.
Für beide bestehen  diverse Einrichtungskredite neben privaten Schulden, die noch abgezahlt werden.
G1 wird aber wegen umfangreicher Sanierungsmaßnahmen der Stadt (Straße) in den nächsten Monaten mit Gewinneinbrüchen rechnen müssen.(PKW-Parkplatz nicht erreichbar;) Hauptkundschaft kommt aber aus dem Bereich der PKW-Anreise.
G2 wirft aber wegen der Größe nicht genug Gewinne ab, um dies Einbußen zu überbrücken. Verhältnis etwa 6:1

Aus meiner Sicht Klassische Insolvenz der Firma; mit 21 Tage-Frist zur Anmeldung der Inso, wegen der Angestellten.
Nach telef. Auskunft einer Ihnen bekannten Stelle (BSD) jedoch normale Regelinsolvenz?

Wie sehen Sie den Fall in Thüringen?

MfG Paps

Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ThoFa
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WWW
« Antworten #1 am: 30. Mai 2006, 09:42:35 »

Hallo,

die vielzitierte 3-Wochen-Frist zur Anmeldepflicht der Insolvenz gibt es nur bei juristischen Personen (GmbH).

Der Schuldner ist ein Kandidat für die Regelinsolvenz, sofern eine Insolvenz notwendig wird. Die Ehegattin ist dann eine Kandidatin für eine regelinsolvenz, wenn sie Mitbetreiberin der Gaststätte 2 ist, die dann vermutlich in der Rechtsform der GbR geführt wird.

Fraglich ist aber, ob beide Gaststätten der Insolvenz zum Opfer fallen müssen oder aber ob nicht Gaststätte 2 (GbR) ggf. noch gerettet werden kann.

Und ja ich gebe Ihnen Recht, dies ist ganz sicher nichts für eine Selbsthilfegruppe. Ich bin gleich auf den Weg nach Oldenburg und Hamburg und kann - falls Bedarf besteht - am Donnerstag für eine kostenlose Erstberatung vor Ort sein. Wenn Interesse vorhanden rufen Sie mich unter 016.... an.

MfG

ThoFa[addsig]
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paps
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« Antworten #2 am: 30. Mai 2006, 17:52:13 »

Danke.
Nun ja, dass Problem ist ja nun noch nicht wirklich so akut.
Stammgäste aus 1  werden ja sicherlich auch weiter kommen.
Nur eben mit den voraussichtlichen Einbußen  durch die Sanierungsarbeiten ist eine Verschlimmerung zu erwarten, zumal ja aus den Einnahmen die privaten und geschäftlichen Kredite getilgt werde.
Ich habe mir Ihre Nummer notiert. Schlage vor, dass ich auf die Möglichkeit der Analyse und Beratung durch Sie hinweise.
Wenn Sie es denn möchte kann die Gastwirtin ja auch mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen. Sie werden dann schon das Richtige und Notwendige tun.
:applaus:

Sollte es zu einem Termin kommen, sind Sie in unseren heiligen Hallen ( :-) ) herzlich willkommen.

Übrigens unser \"Bekannter\" hat mir erneut versprochen, sich beim
fehlerlosen Schreiben mehr Mühe zu geben.

Bis Bald Paps
Gespeichert

Mfg Paps

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Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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