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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:57:18 *
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Autor Thema: !!! Treuhänder und die Freigabe an die Bank !!!  (Gelesen 1129 mal)
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« am: 29. November 2007, 17:48:22 »

Nabend,

Ich habe einmal eine Frage bezüglich der Freigabe meines Kontos durch den Treuhänder. 

1.  Was steht in so einer Freigabe?

Es geht darum, dass ich den unpfändbaren Teil meines Einkommens auf das Konto überwiesen bekomme.  Denn bei meinem Arbeitgeber
liegt eine Lohnabtretung vor und der berechnet immer das pfändbare und überweist an entsprechenede Stelle.  nun gab es diesmal aber Weihnachtsgeld( als zuwendung auf der abrechnung gekennzeichnet) urlaubszuschlag ,schichtzulagen etc. . . so dass einiges mehr  (normalerweise
ist 1569 unpfändbar) zur Auszahlung kommt.  Desweiteren geht ja der kinderunterhalt auf das Konto ein.

meine frage ist nun ob auf der freigabe steht das nur der unpfändbare betrag ausgezahlt werden darf oder ob es eine allgemeine freigbe gibt!

 nur unpfändbares wäre ja nicht richtig da das ja schon vom arbeitgeber berechnet und abgeführt wird (das überschüssige) und der kindesunterhalt ja geld der kinder ist. . . . wer kann mir das beantworten???

wäre sehr hilfreich :cheesy:
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« Antworten #1 am: 29. November 2007, 18:47:51 »

Also ich kann nur von meinem Verfahren sprechen:

Mein Konto war nicht gesperrt, vielleicht habe ich es auch nicht gemerkt, ich kann das Konto (Guthabenkonto) nützen wie vorher incl. Online-Banking. Ich schaue nur dass am Monatsende nichts mehr drauf ist, damit ich kein neues "Vermögen" bilde.
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hopeless72
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« Antworten #2 am: 29. November 2007, 18:52:24 »

naja meins ist ja definitiv gesperrt lt.  schreiben der bank. 
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« Antworten #3 am: 29. November 2007, 19:01:58 »

Hatten Sie schon den ersten Termin beim Treuhänder?

Rufen Sie ihn an und bitten ihn  der Bank ein Schreiben bezügl. der Kontenfreigabe zu faxen.
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hopeless72
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« Antworten #4 am: 29. November 2007, 19:15:53 »

nein, den habe ich am montag, die freigabe aber wollte sie noch heute rausschicken.  darum wollte ich ja wissen ob es dabei nur ums pfändbare oder um das gesamte konto geht.

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« Antworten #4 am: 29. November 2007, 19:15:53 »



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« Antworten #5 am: 29. November 2007, 19:21:44 »

Bei mir führt der Arbeitgeber auch den pfändbaren Betrag ab. Und mein Konto ist frei und so wie es aussieht ohne Einschränkungen.
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paps
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« Antworten #6 am: 29. November 2007, 21:31:07 »

Wenn der TH weiss, dass nur unpfändbares auf das Konto geht und dort ist. Wird er das Konto freigeben.

Waren noch weitere Guthaben auf dem Konto, könnten diese gesperrt bleiben bis zur Klärung.

Der Kindesunterhalt dürfte aber von der Sperrung nicht betroffen sein, wenn er als solcher erkennbar ist.

 
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Paps
 
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