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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 00:59:07 *
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Autor Thema: Wo am Besten Beratung wegen Insolvenzverfahren und neuer Lebensabschnitt  (Gelesen 470 mal)
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wackeldackel
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« am: 04. Mai 2011, 08:58:35 »

Hallo Leute,

Ich bin aus der Bahn geworfen worden, wegen einer plötzlich eingtretenen Krankheit. Habe alles verloren: Firma, Familie, also das volle Programm und nun Insolvenzverfahren eröffnet seit 11/10. Ich hatte mich damals aufgegeben, aber es geht ja immer irgendwie weiter.

Zur Zeit bin ich berufsunfähig und bekomme eine private Rente. Diese ist allerdings nicht für ewig. Die Versicherung übt schon Druck aus, dass ich wieder berufstätig werde. Ich war nach meiner Krankheit, wie so üblich, bei einer "Psychotante". Die riet mir zu einem Studium. Das begann ich auch in Richtung Maschinenbau. Dort ist die Abbrecherquote allerdings bei 40-50%, weil es so schwer ist. Ich dachte damals: Nix zu verlieren- egal.Seit 30 Jahren bin ich aus der Schule raus. Mir flogen gleich Matritzen, Integralrechnung usw. um die Ohren. Ich plage mich momnetan sehr, weil von dem Schulwissen von früher nicht mehr viel da ist. Deshalb denke ich ernsthaft über das Aufhören nach.

Nun weiss ich nicht, wie ich das alles bewerkstelligen soll: Neuorientierung, was ich dem IV erzählen soll, wie ich das mit der privaten Rente regeln soll usw. Habe gedacht ich gehe mal zu einem Rechtsverdreher, hielt es aber dann doch nicht für so eine gut Idee.

Habt ihr mal einem Tipp, wo ich mich da umfassend beraten lassen könnte? Ich weiss wirklich nicht, was ich tun soll.Der IV ist mir absolut keine Hilfe.

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« Antworten #1 am: 04. Mai 2011, 11:48:44 »

ich brauchte auch eine Beratung und habe mich nach einen Fachanwalt für Insolvenzrecht umgeschaut, bei dem ich dann war. Er konnte mir umfassend helfen und mir alle Fragen beantworten!
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« Antworten #2 am: 08. Mai 2011, 07:16:43 »

@Angestellte80

Danke für deine Antwort.

War das denn teuer? Ich habe bislang mit Anwälten sehr wenig gute Erfahrungen gemacht. Meist versrachen sie beim Ersttermin, wie toll sie alles regeln würden. Dann war sehr schnell die Luft raus. Und dann schreiben sie ja gern Rechnungen, dass es einen umhaut.
Wie war das denn genau bei dir?

Mein IV meldet sich gar nicht bei mir. Der ist keinerlei Hilfe. Ich glaube, dass der völlig überlastet ist. Wenn, dann antwortet er genervt und arrogant. Nicht mein Ding.
 
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« Antworten #3 am: 09. Mai 2011, 13:16:39 »

Ich habe nach einem Beratungstermin telefonisch gefragt und sofort am Telefon gefragt, was es mich kostet. Ich habe mit dem Anwalt selbst gesprochen, der mir sagte, dass er dann Pauschal 50 Euro dafür nehmen würde. Die Rechnung mit der Kostennote habe ich noch nicht bekommen, da das Gespräch erst vor einer Woche war.
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« Antworten #4 am: 11. Mai 2011, 21:14:15 »

Heute habe ich mal bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht angefragt bzgl. einer Beratung. Der schrieb mir dann, dass er 250€ + MwSt. haben möchte. Finde ich zu heftig.
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« Antworten #4 am: 11. Mai 2011, 21:14:15 »



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« Antworten #5 am: 12. Mai 2011, 07:27:34 »

also normalerweise kostet ein Beratungsgespräch höchstens 50 Euro, so kenne ich das, vielleicht verwechselt der Anwalt das mit dem tatsächlichen Mandat, das kostet dann mehr. Vielleicht kontaktierst du einfavch nochmal einen anderen Anwalt. Die Kosten sind denke ich unterschiedlich. Frag aber expliziet nach einem Beratungsgespräch.
Eventuell ist es bei dir ja auch was anderes, weil du das Insolvenzverfahren noch vor dir hast und ich schon drin bin. Vor der Insolvenz musste ich an meinen Anwalt knapp 800 Euro mit allem drum und dran zahlen (also AGE, Antrag ausfüllen, etc.) das ist Gehaltsabhängig und Abhängig von der Anzahl der Gläubiger. Ich hatte/habe nur einen. Je mehr, desto teurer.

Wenn du wenig verdienst, kannst du auch einen Beratungshilfeschein bei Gericht beantragen.
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« Antworten #6 am: 12. Mai 2011, 19:23:20 »

Seit Änderung der Gebührenordnung für Anwälte, sollte jeder Mandant vor Beauftragung den Endpreis erfragen und verhandeln.

Ich denke, dass die 250,- im normalen Rahmen liegen und für die Gläubigeranzahl bis 5 sein dürfte.

Allerdings sollte ein erster Blick des Anwaltes auf die Situation mit 50,- für ca. 1 Stunde ausreichend vergütet sein.
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Paps
 
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