Meiner Meinung nach ändert sich erstmal nix! Wenn der TH der Meinung ist, dass Ihr Sohn nicht mehr berücksichtigt werden sollte, muss er einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen und das entscheidet dann.
So isses, aber in dem Fall kämen auf vielleicht 500 Euro Azubi-Vergütung noch 400 Euro drauf. Und bei regelmäßig 900 Euro Netto im Monat würde ein Antrag wohl komplett durchgehen.
Neben der Frage, ob sich der Pfändungsbetrag dadurch erhöhen würde, gibt es ja auch noch eine zweite Falle dabei. Falls für den Sohn noch Kindergeld gezahlt wird, dann könnte er durch den Zusatzjob die Jahresgrenze beim Kindergeld überschreiten. Dies würde dann bedeuten, dass nicht nur kein Kindergeld mehr gezahlt wird, sondern im Extremfall das gezahlte Kindergeld auch noch zurückgezahlt werden muss.
FG Achdujeh