Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:06:46 *
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torte18311
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« am: 28. November 2008, 23:56:33 »

hey
ich bin seit 2 jahren in der wohlverhaltensp. und soll jetzt einen job bekommen. wie ist das mit der auslöse oder wenn ich eine prämie bekomme darf das auch gepfändet werden?? ausserdem möchte ich gerne heiraten  muss meine frau dann mit meine schulden bezahlen?? und wieviel darf ich dann von meinem geld behalten??
danke für eure antworten im vorraus
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paps
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« Antworten #1 am: 29. November 2008, 16:07:49 »

Erst einmal willkommen.

Unpändbar sind:
Zitat
§ 850a
Unpfändbare BezügeUnpfändbar sind 
1.  zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
 2.  die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 3.  Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 4.  Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
 5.  Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
 6.  Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
 7.  Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
 8.  Blindenzulagen.

Ihre Frau kann für Ihre Schulden nicht herangezogen werden.


Die Pfändungsbeträge finden Sie links unter Pfändungstabelle
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« Antworten #2 am: 30. November 2008, 11:09:29 »

Hallo,
da dieses Thema mich auch betrifft, frage ich einfach hier nochmal nach.

Also ich bekomme 2000Euro brutto Weihnachtsgeld, würde das heissen das 500Euro gepfändet, und 1500Euro könnte ich behalten???

Und Mehrarbeit,davon würde die Hälfte gepfändet und die andere Hälfte dürfte ich behalten???



Vielen Dank und viele Grüße
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paps
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« Antworten #3 am: 30. November 2008, 17:17:59 »

Die Tabelle weist immr (!) Nettobeträge aus.

Nach Abzug aller SV-Beiträge und Steuern, werden 500,- Weihnachtsgeld vom Netto abgezogen und aus dem verbleibenden Betrag der pfändbare betrag errechnet.

Ähnlich bei Mehrarbeit.
Aus dem Netto sind 1/2 Bruttobetrag der Mehrarbeit abzuziehen
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torte18311
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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2008, 21:04:49 »

danke für die antwort aber kann mir das einer so erklären das ich es auch verstehe???
ok zur info habe etwa 1400 netto und bekomme etwa 300-400 als " prämie"
wobei meine prämie eigentlich nur ein anderes wort überstrunden ist.
wird das einkommen meiner frau mit angerechnet????????
mir wurde gesagt das dies so wäre.


   danke und sorry das ich das andere nich ganz verstanden habe!!!!!!!
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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2008, 21:04:49 »



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« Antworten #5 am: 04. Dezember 2008, 18:28:52 »

Erscheint das Wort Prämie auf der Lohnabrechnung ist erstmal volle Pfändbarkeit gegeben.
Ihr Arbeitgeber sollte es als Mehrarbeit auch ausweisen.


Vorausgesetzt es sind "Überstunden" würde zu den 1400 Netto noch 1/2  Mehrarbeit (150-200) dazugerechnet
und aus dem sich so ergebenden Netto von  1550-1600 wird der pfändbare Betrag errechnet.

Angenommen Sie würden mit Weihnachtsgeld 2500 Netto haben.
Dann sind
a) 500 Freibetrag für Weihnachtsgeld und
b) die Hälfte der Mehrarbeit 150 - 200
abzurechnen

So dass sich nun ein pfändbares Netto von 1850 -1800 ergibt
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2008, 18:31:49 von paps » Gespeichert

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torte18311
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« Antworten #6 am: 20. Dezember 2008, 00:00:58 »

leider schreiben die nicht rein das es überstunden sind sondern nur prämie hat wohl etwas damit zutun
das wir eigendlich laut tarifvertrag nicht so viele machen dürfen als wir wirklich machen müssen.
nun bin ich mit meiner freundin schon acht jahre in einem ehe ähnlichen verhältniss kann ich sie da schon als unterhaltsberechtigte person mit einrechnen lassen ?

 danke im vorraus
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 20. Dezember 2008, 00:43:24 »

nun bin ich mit meiner freundin schon acht jahre in einem ehe ähnlichen verhältniss kann ich sie da schon als unterhaltsberechtigte person mit einrechnen lassen ?

- das wird nicht gehen, leider

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torte18311
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« Antworten #8 am: 20. Dezember 2008, 08:58:35 »

ok dann habe ich da eine falsche info bekommen denn man hat mir gesagt da ich mit ihr ein kind zusammen habe und seit acht jahren zusammen in einem haushalt lebe würde das gehen denn insgesammt sind wir schon zwölf jahre ein paar.
wenn ich sie heirate wird dann ihr einkommen zu meinem einkommen dazu gerechnet denn mir wurde gesagt das die gläubiger darauf bestehen könnten
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malou


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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2008, 18:09:48 »

@torte
Ich weiß das nicht, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das so ist. Was soll Deine Frau mit Deinen Schulden zu tun haben?
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Mausilein


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« Antworten #10 am: 20. Dezember 2008, 18:52:18 »

Die künftige Ehefrau haftet nicht für die Schulden
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Tags: Wohlverhaltensphase Heirat Schulden Prämie Unpfändbare Bezüge Weihnachtsgeld 
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