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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 00:21:06 *
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Autor Thema: verstoß?? bitte um hilfe  (Gelesen 951 mal)
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cosmos37
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« am: 14. Februar 2008, 17:08:05 »

habe vor einem jahr eine neue arbeit aufgenommen und meinem chef mtgeteilt daß ich in der insolvenz bin. seine buchhalterin hatte mir gesagt daß sie sich bei meinem insolvezverwalter melden würde wegen der abgaben und nun habe ich erfahren daß sie sich  "nicht" gemeldet hat. habe ich gegen meine auflagen verstoßen und kann man mir jetzt die insolvenz kündigen???
mir ist schon richtig schlecht und habe natürlich angst mich dort zu melden denn der wird mir sicherlich den kopf abreißen.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2008, 17:29:25 von cosmos37 » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 14. Februar 2008, 18:35:52 »

Es gehört zu ihren Obliegenheiten, jede Veränderung bezüglich der Erwerbsobliegenheit zu melden.
Das sollten Sie schnellstens nachholen und mit dem Th eine Lösung finden, wie sie rückwirkend den pfändbaren Betrag abführen.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
cosmos37
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« Antworten #2 am: 14. Februar 2008, 18:46:10 »

kann dies meine insolvenz sehr gefährden?
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 14. Februar 2008, 21:21:55 »

Hallo,

in welchen Verfahrensstadium befinden sich, ist bei Ihnen etwas pfändbar ?

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 14. Februar 2008, 21:21:55 »


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cosmos37
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« Antworten #4 am: 16. Februar 2008, 22:15:19 »

nein pfändbar ist nichts ausserdem habe ich meine gehaltsabrechnungen überprüft und ich lag nie über dem freibetrag. bin jetzt etwa seit januar 2006 in der insolvenz.
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paps
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« Antworten #5 am: 17. Februar 2008, 17:38:01 »

Das Verfahren sollte dann schon beendet sein und §295 InsO ihre Obliegenheiten bestimmen.

Dann sollten Sie dem Th und dem Gericht den neuen Arbeitgeber mitteilen.
Dazu sollten Sie die Kopien der Lohn/Gehaltsnachweise vorlegen.

Eine Gefährdung der RSB sollte damit hoffentlich noch nicht gegeben sein.
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Mfg Paps

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