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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:11:58 *
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Autor Thema: 1 Brief ist da ist es eröffnet?  (Gelesen 386 mal)
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user1985
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« am: 13. Oktober 2009, 17:33:00 »

Erstmal Hallo ans ganze Forum bin neu hier  cheesy

habe letzte woche Mitwoch mein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht eingereicht.

Heute kam ein Brief

"ino.a. Angelegenheit wird ihnen aufgegeben, binnend zwei wochen auch darzulegen,
über welche Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Bankguthaben , wertpapiere, ect.) ihre
Ehefrau verfügt. Ein ggf. bestehender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß
§1360a Absatz 4 BGB könnte einer Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrtens
entgegenstehen."

Frage:
 
1, Langt es wenn ich einen Brief schreibe in dem steht das meine Frau kein vermögen und kein Bargeld usw besitzt und das Bankguthaben ca 0,50cent ist. oder wollen die auch sämtliche kontodaten und auszüge und kindergeldeingang wissen also alle einkünfte die meine frau hat?

2, ist das verfahren eröffnet? bzw. kann der GV jetzt noch pfänden da ich ja jetzt eine Geschäfts-NR habe?

3, was heißt das genau "Ein ggf. bestehender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß
§1360a Absatz 4 BGB könnte einer Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrtens
entgegenstehen."

gruß

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paps
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« Antworten #1 am: 13. Oktober 2009, 19:40:27 »

Erst einmal Willkommen bei pwn.

Nein es ist noch nicht der Eröffnungsbeschluß, sondern handelt sich um die Feststellung, ob für den Eröffnungsantrag Kostenstundung gewährt werden kann.

Sie sollten die tatsächlichen Verhältnisse schildern.
Machen Sie unwahre Angaben könnte das fatale Folgen haben.
Belegen brauchen Sie nichts, wenn die Angaben glaubhaft sind.
Z.B. ALG o.Ä.
Dieses Vorgehen ist zwar selten, kommt aber immer öfter vor.

Pfändungen könnten noch kommen, aber den GV werden Sie entweder unter Hinweis auf das Aktenzeichen ode aber mit einem Antrag auf vorläufigen Vollstreckungsschutz los.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2009, 23:51:05 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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user1985
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« Antworten #2 am: 13. Oktober 2009, 20:09:20 »

Danke!

Wird wohl daran liegen das wir ein Kredit zusammen haben bzw sie der Bürge ist.

Werde es heute noch Faxen. Ich hoffe ein Kurzer Handgeschriebener Zettel reicht aus. Da meine Druckerpatrone lehr ist.

so in der Art.
"
AK: xxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu ihrem brief vom 09.10.2009.

Meine Frau hat kein Bargeld, Wertpapiere etc. Sie ist im Mutterschutz und bekommt 164€ Kindergeld und noch bis zum 07.2010 150€ Elterngeld.

Ihr Kontostand 0,28€

mfg

XXXXXXXXXXXXX
"
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paps
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« Antworten #3 am: 13. Oktober 2009, 23:51:52 »

Das sollte reichen.
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