Erstmal Hallo ans ganze Forum bin neu hier

habe letzte woche Mitwoch mein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht eingereicht.
Heute kam ein Brief
"ino.a. Angelegenheit wird ihnen aufgegeben, binnend zwei wochen auch darzulegen,
über welche Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Bankguthaben , wertpapiere, ect.) ihre
Ehefrau verfügt. Ein ggf. bestehender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß
§1360a Absatz 4 BGB könnte einer Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrtens
entgegenstehen."
Frage:
1, Langt es wenn ich einen Brief schreibe in dem steht das meine Frau kein vermögen und kein Bargeld usw besitzt und das Bankguthaben ca 0,50cent ist. oder wollen die auch sämtliche kontodaten und auszüge und kindergeldeingang wissen also alle einkünfte die meine frau hat?
2, ist das verfahren eröffnet? bzw. kann der GV jetzt noch pfänden da ich ja jetzt eine Geschäfts-NR habe?
3, was heißt das genau "Ein ggf. bestehender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß
§1360a Absatz 4 BGB könnte einer Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrtens
entgegenstehen."
gruß