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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:12:44 *
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makro
weiß was
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« am: 08. Januar 2011, 16:28:18 »

Wie ich heute gesehen haben wurde am 5.1.11 mein Insolvenzverfahren beendet und ich befinde mich nun in der Wohlverhaltensperiode. Hat genau 2 Jahre gedauert (Dez 2008, Regelinsolvenz wegen Selbständigkeit). Geld war auch noch genügend über so das alle Kosten beglichen sind und die Gläubiger auch noch ein paar Prozent gesehen haben. Keine Versagungsanträge, keine vbuH, einfach nix außer Ruhe in den letzten 2 Jahren. Gepfändet wird derzeit nix da ich in Elternzeit bin und nur Elterngeld erhalte.

Auf die restlichen 4 Jahre!  juchu
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bertino
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« Antworten #1 am: 08. Januar 2011, 16:48:34 »

Guten Tag marko,

da darf man bestimmt gratulieren. Ja, auf die restlichen 4 Jahre!

MfG
bertino
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paps
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« Antworten #2 am: 08. Januar 2011, 20:22:57 »

 thumbup
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Inso-was-nun
Jungspund
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« Antworten #3 am: 20. Juni 2011, 20:46:38 »

Hallo,

ich habe im Dez.2009 das Regelinsoverfahren beantragt und jetzt immer noch nichts gehört. Das sind ja dann mittlerweile 18 Monate. Eigentlich dachte ich, die Dauer des gerichtlichen Insolvenzverfahrens wäre 1 Jahr.

Wie lange zieht sich das denn noch hin bis die WVP endlich kommt?  fuchsteufelswild
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
tomwr
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« Antworten #4 am: 28. Juni 2011, 00:02:12 »

Hallo,

ich habe im Dez.2009 das Regelinsoverfahren beantragt und jetzt immer noch nichts gehört. Das sind ja dann mittlerweile 18 Monate. Eigentlich dachte ich, die Dauer des gerichtlichen Insolvenzverfahrens wäre 1 Jahr.

Wie lange zieht sich das denn noch hin bis die WVP endlich kommt?  fuchsteufelswild

Also der Eröffnungsbeschluss wird ja wohl da sein. No news are good news gilt auch in Insolvenzverfahren.
Regelinsolvenzverfahren dauern häufig länger.

Das Verfahren endet nach §196 InsO wenn alles Vermögen verwertet ist (bis auf laufendes Einkommen) oder alternativ wenn die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen sind. Eventuell verschafft auch ein Einblick in die Insolvenzakte beim Insolvenzgericht Klärung über den Fortgang des Verfahrens.

Zitat
§ 196 Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.
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« Antworten #4 am: 28. Juni 2011, 00:02:12 »



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