Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:17:56 *
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Autor Thema: 12 Jahre alter Forderungstitel von Quelle wir neu geltend gemacht!  (Gelesen 2517 mal)
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bejobo
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« am: 23. September 2010, 10:33:34 »

Hallo Forum,
wo fang ich an ?.
Bei mir läuft die Inso / Wohlverhaltenperiode.
2 Verdiener mit 1 Kind und Gütertrennung.
bis dahin alles gut (den Umständen entsprechend).

Jetzt fordert nach 12 Jahren, Fa. Inkasso Becker
einen Titel von meiner Frau.

Zugegeben auch mir ist der durchgegangen! Heute bin
ich Vorsichtiger bzw. ein ganz ein lieber...

Das Inkasso hatte bislang keine Tätigkeit und nun nach
so vielen Jahren, nur knappe Info "Zahlen sonst Pfändung"
Erst nach meinen Anruf, habe ich einen Zweizeiler bekommen und
die Kopie des Titels mit dem Kommentar:
"Der Vollstreckungstitel ist ausreichend zur Geltendmachung"

Durch die Quelle Inso. ist aber nicht einmal beim dem
Prozeßbevollmächtigten mehr jemand zuständig.

Der Hammer ist auch die Forderungsentwicklung!
Ursprünglich 1500,00 DM auf satte 2900,00 Euro angelaufen!
Also fast vervierfacht....

Habe ich irgendeine Möglichkeit mich zu währen. Oh_no
Oder mich in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen?
Quelle Inso, Verjährungsfristen oder sowas ?

Würde mich freuen wenn Antworten kommen.

Gruß aus OWL
Jörg

 
 
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Insokalle
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« Antworten #1 am: 23. September 2010, 11:50:37 »

Da dürfte es viele Ansatzpunkte geben. Die Informationen sind nur etwas dünn.
Womöglich ist schon ein Teil der Zinsen ab VB verjährt.?
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juergengrisu
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« Antworten #2 am: 24. September 2010, 07:54:51 »

Hallo Jörg

ist es bei ihnen ein Insolvenzgläubiger? sie sind doch in der Inso ... Wfp ... wenn ja hat der nichts mehr zu vollstrecken, denn Pfändungen und Vollstreckungen sind in der Insolvenz/Wvp einzustellen (gilt aber nicht für Neuschulden)
Ich würde es ihren Treuhänder geben der dann einen Brief an die gegenseite schreibt.
Gruß
Juergengris

Wie Insokalle schon schreibt die Forderung könnte auch schon längst verjährt sein...
« Letzte Änderung: 24. September 2010, 07:56:44 von juergengrisu » Gespeichert
bejobo
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« Antworten #3 am: 24. September 2010, 08:58:55 »

Hallo und Danke für die bisherigen Antworten!

So aus meine Verständnis heraus ist es ebenso das der Gläubiger,
Insbesondere wenn das ein externes Unternehmen (Inkasso) ist dem
Schuldner schon Nachweispflichtig ist. Sprich Legitimation / Auftrag
etc. und muss doch auch alle Berechnungen offen legen! Ich habe hierzu
aber keine fundierten Informationen gefunden. Zum RA damit ist sicher
die teuerste Alternative und da ich da auch schon Erfahrung mit habe,
wollte ich nach dem Motto vorgehen:
"Helfende Hände findest du nur an dir selber"

Diese Sache hat mit der Inso hat eben nichts zu tun damit weil bei
meiner Frau soweit alles OK ist.

ICh bin halt nur Ratlos, welche Taktik ich  wählen soll... 
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Pauli
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« Antworten #4 am: 24. September 2010, 09:05:21 »

Wenn die Bestellung auf Ihren Namen gelaufen ist: keine Vollstreckung mehr möglich!
Wenn die Bestellung auf den Namen Ihrer Frau gelaufen ist:
      Verjährung prüfen und wenn noch vollstreckbar: Ratenzahlung anbieten
      oder mögliche Einmalzahlung anbieten.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. September 2010, 09:05:21 »



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bejobo
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« Antworten #5 am: 24. September 2010, 10:49:24 »

Ja so in die Richtung denke ich auch.
Hier mal klare Fakten laut Titel:

Antragsteller Quelle Schickedanz AG Fürth
Prozeß Anwälte aus Rastatt.

Antragsgegener: Ehefrau
( unter einer Voranschrift und
anderem Zunamen )

Laut Schufa online keinen /keine  Einträge

Hauptforderung DM 1152
Kosten DM 225
Also VB über DM 1500

Diskont 5% ab 10.94
Kostenzinsen 4% ab 06.96

Seither keine neue Berechnung!

Forderung laut Schreiben vom 16.09.10 - 2460,00 EURO
Neuem Inkasso Büro aus Wuppertal

Mehr Daten haben ich nicht und ob das Inkasso mir mehr zur Verfügung stellt ?

Gruß ins www
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 24. September 2010, 17:52:55 »

Na dann, herzlich Willkommen in der Inkassofalle.
Der Vorschlag ist hilf- und phantasielos.
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Pauli
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« Antworten #7 am: 24. September 2010, 19:17:28 »

@ Insokalle

Wie ist das denn zu verstehen???  dntknw
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« Antworten #8 am: 26. September 2010, 19:11:09 »

Da kam ja nicht mehr viel. Dabei ist es gar nicht so schwer.

Zu den Ratenzahlungsvereinbarungen von Inkassos ist schon viel geschrieben worden, das braucht nicht wiedergekäut zu werden. Oder doch?

Man muss sich zunächst mal folgende Fragen stellen:

Nach 12 Jahren kommt ein Inkasso aus dem Gebüsch gekrochen. Hat es denn seine Legitimation zu dem Forderungseinzug nachgewiesen? (Z.B. Auftrag, Forderungskauf, Abtretung o.ä.)
Forderungsaufstellung nach BGB angefordert?
Ist wirklich 12 Jahre nichts passiert? Lohnt es sich über Verwirkung nachzudenken?

Die Pleite von Quelle sollte man im Hinterkopf behalten.
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Pauli
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« Antworten #9 am: 26. September 2010, 19:35:04 »

Ach so...
Ich habe einfach vorausgesetzt das bejobo das geprüft hat, weil ich denke,
wenn man Insolvenz anmeldet, bestehen bereits diverse Erfahrungen mit Inkasso & Co
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bejobo
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« Antworten #10 am: 26. September 2010, 22:21:04 »

Naaabend,

also ich gehe auch davon aus das Grundkenntnisse vorhanden sind
und hätte den Eintrag auch nicht geschrieben wenn ich nicht schon
diverses angedacht und ausprobiert hätte.

Unter anderem (via Telefon) habe ich um eine Aufstellung oder Legitimation
gebeten. Gekommen ist dann aber nur der 2 Zeiler und der Titel.

Raten und Umgang mit Inkasso sind mir sicher kein Neuland !
Es gibt ja eine leben vor der Inso...  rougi

Besonders interessieren mich die § des BGB und eventuelle Verwirkungs-
klauseln bzw Grundsätze.Die habe ich eben nicht drauf und würde hier
gern einen ordentlichen, fundierten Brief tippen. 

Kaum zu Glauben und eher untypisch aber es sind wirklich soviele Jahre
durchgegangen.

Gruß von der Inkassofront...
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Pauli
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« Antworten #11 am: 27. September 2010, 09:17:47 »

Hallo!
Wollte Dich doch niemand angreifen...
Unter dieser Adresse findest Du Gesetzestexte und kannst auch nach
Stichwörtern suchen:

http://dejure.org/gesetze/BGB

Viel Glück!

...ich dachte immer, es gibt nur ein Leben nach der Insolvenz...
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bejobo
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« Antworten #12 am: 27. September 2010, 16:27:46 »

Noch mal ein HALLO in die Runde,

großes DANKE für den Link !!!
Ach so und ich find es hier classe!
Zu keiner Zeit fühle ich mich hier angegriffen.
Denke das wir alle genug ernst im leben erlebt
haben oder erleben müssen.

Im direkte Umfeld kann man so gelöst nicht über
finanzielle Probleme und sorgen reden. Sogar
wie auch in diesem Fall Lösungen diskutieren.

ALDER wenn das meine Mutti lesen würde...
die wär stolz...

Danke nochmal ich berichte ob aus 12 noch
24 Jahre werden...
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