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DMX666
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« am: 09. Oktober 2008, 23:42:39 » |
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ja hallo erstmal zusammen. ich habe mal ne frage. bin seit juni in der Wohlverhaltensphase und zahle monatlich 472,05€ an den Insolvenzverwalter. so im dezember kommt das 13. monatsgehalt. muß ich für dieses auch die 472,05 zahlen oder wird mir das ganz abgenommen?? zum anderen bekommt meine frau wahrscheinlich demnächst ein Schmerzensgeld vom DRK. muß ich dies beim insolvenzverwalter angeben oder gibt es einen Freibetrag?? vielleicht muß meine frau auch noch in die PI und was wäre dann mit dem Schmerzensgeld?? ich hoffe jemand von euch kann mir bei meinen fragen weiterhelfen! vielen Dank im Vorraus. ich verbliebe mit freundlichen Grüßen
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smallville
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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2008, 00:14:51 » |
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Hallo und willkommen hier,
zunächst wäre interessant unter was das 13 Gehalt deklariert ist im Arbeitsvertrag weil Weihnachtsgeld z.B. nur bedingt pfändbar ist:
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge Buch 8 (Zwangsvollstreckung) Abschnitt 2 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen) Titel 1 (Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen) Untertitel 3 (Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte)
Unpfändbar sind 1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens; 2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen; 3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen; 4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro; 5. Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird; 6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen; 8. Blindenzulagen.
Zu dem Schmerzensgeld:
Solange Deine Frau nicht in der Inso ist wäre es mir neu wenn Du das dem TH angeben müsstest.
Sofern sich daran nichts geändert hat ist Schmerzensgeld grundsätzlich jedoch pfändbar außer man ist bereits in der Wohlverhaltensperiode.
lg small
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DMX666
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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2008, 00:39:02 » |
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hi small.
danke dir für deine schnelle antwort. also der treuhänder hat ja meine Lohn/gehaltsabrechnung und wenn er was will dann wird er sich sowieso melden oder?? ich kann ja nicht denen ihre arbeit machen. die wissen ja das ich 13. monatsgehalt bekomme!!laut arbeitsvertrag! ja normalerweise dürfte schmerzensgeld eigentlich nie gepfändet werden schließlich bekommt das der oder diejenige nicht zum spaß. und in ihrem/unserem fall geht es um eine unterlassene Hilfeleistung des DRK!!! wäre nur gut für mich zu wissen ob es in unseren händen bleibt!
mfg DMX
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smallville
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 00:45:01 » |
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Hallo DMX,
wer führt denn die mtl. Beträge an den TH ab? Du oder Dein Arbeitgeber?
Ich würde offen gestanden sofern ich selbst abführe (was ich im Übrigen auch tue) einfach den korrekt errechneten Betrag an den TH abführen.
Sofern es der TH vergessen sollte o.ä. ist nachher nur die Diskussion groß warum DU es nicht getan hast. Sollte Dein AG abführen wird er ohnehin den korrekten Betrag errechnen und überweisen.
Schmerzensgeld ist wie gesagt grundsätzlich pfändbar (außer man ist in bereits in der WVP ), aber m.E. nicht in Eurem Fall, da es Deiner Frau zusteht und diese sich (noch) nicht in der Insolvenz befindet.
lg small
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 00:45:01 » |
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DMX666
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 01:02:58 » |
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hi. nein ich überweise die beträge selber. ja was ist aber wenn sie in die PI gehen muss, wird das geld dann als insolvenzmasse gesehen oder?? ja bei ihr ist dies mit offenen Rechnungen nur wegen "mir" passiert da sie über mich privatversichert ist und die rechnungen auf ihren namen ausgestelllt wurden. finde ich übrigens ein blöde sache.wie kann jemand der nicht mal nen Versicherungsvertrag unterschrieben hat später ne rechnung zahlen mussen?? ich wollte ja die schulden auf meine kappe nehmen aber der RA hat mir erklärt das dies juristisch gesehen zwei verschiedene personen sind. nunja so isz das leben... danke dir vielmals und gute nacht. mfg DMX 
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smallville
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« Antworten #5 am: 10. Oktober 2008, 01:43:51 » |
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Hi DM,
also wenn sie bisher noch keinen Antrag gestellt hat würde ich aus dem Bauch heraus behaupten, dass gar nichts passiert.
Ich habe mir z.B. eine Lebensversicherung auszahlen lassen (vor Inso Antrag) weil ich hoffte damit ein paar Schulden abtragen und die Insolvenz vermeiden zu können.
Das habe ich niemals erwähnt und keiner hat danach gefragt.
Es wird wohl niemand kommen und fragen: Frau X, haben Sie in den letzten Monaten Schmerzensgeld erhalten?
Weißt Du was ich meine?
Steckt es halt in den Strumpf und legt es nicht gerade offensichtlich auf ein Bankkonto.
Sind ihre Schulden denn so unüberschaubar dass sie definitiv in die Inso muss? Könnte man mit dem Schmerzensgeld denn keinen Vergleich anstreben?
lg small
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ulf1970
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« Antworten #6 am: 10. Oktober 2008, 09:43:27 » |
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Hallo in die Runde,
Schmerzensgeld ist ohnehin nicht pfändbar.
Ulf
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DMX666
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« Antworten #7 am: 12. Oktober 2008, 23:29:14 » |
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hi ulf,
kennst du dich auch mit 13. monatsgehalt aus???
mfg DMX
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« Antworten #7 am: 12. Oktober 2008, 23:29:14 » |
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paps
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« Antworten #8 am: 13. Oktober 2008, 12:22:46 » |
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Hallo in die Runde,
Schmerzensgeld ist ohnehin nicht pfändbar.
Ulf
sagt wer? Schmerzensgeld ist pfändbar. Dagegen sind nach § 850 b I Nr. 1 ZPO Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, nur bedingt pfändbar. Es muss sich eine Rentenzahlung handeln, da Kapitalabfindungenpfändbar sind.
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« Letzte Änderung: 15. Oktober 2008, 00:38:04 von paps »
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Mfg Paps Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur" [Friedrich der Große] Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 13. Oktober 2008, 13:00:19 » |
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Ich sehe das wie folgt
Schmerzensgeld ist im eröffneten Insolvenzverfahren des Schuldners massezugehörig und als "Vermögen" gänzlich pfändbar. Ob man etwas frei boxen kann (besondere Härte usw.), mal dahin gestellt. Sollte die Ehefrau zum Zeitpunkt der Schmerzensgeldzahlung bereits im eröffneten Insolvenzverfahren sein, wäre das Geld weg. Eine monatliche Rente wäre ggf. anders zu bewerten.
Ganz anders in der Wohlverhaltensphase. Schmerzensgeld fällt dann wieder dem Schuldner zu und zwar gänzlich, da solche Zahlungen nicht von der Abtretung des Treuhänder erfasst wird.
Das Schmerzensgeld der Ehefrau wird nicht vom Verfahrens des Ehemanns erfasst. Die Frage der Pfändbarkeit oder Massezugehörigkeit stellt ist also erst dann, wenn auch die Ehefrau im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren ist.
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DMX666
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« Antworten #10 am: 13. Oktober 2008, 23:52:50 » |
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ja hallo danke euch für eure antworten.
meine frau ist noch nicht im PI und wenn das schmerzensgeld vorher kommt dann muß sie auch kein PI verfahren machen. sie wird dann die kosten vielleicht per vergleich begleichen. kennt sich jemand mit der regelung für mein 13.monatsgehalt aus?? bin euch sehr dankbar für jede ehrliche und korrekte antwort. ich verbleibe mit freundlichen grüßen DMX
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smallville
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« Antworten #11 am: 14. Oktober 2008, 06:57:23 » |
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Hallo DM,
lies mal mein erstes Posting.
Dort steht alles drin.
Schau in deinen Arbeitsvertrag wie das 13. Gehalt definiert ist. Ist es ein Weihnachtsgeld, dann greift die Weihnachtsgeldregelung.
Sind es eine Art Tantieme oder Gratifikation o.ä., dann gehst Du mit dem Nettobetrag in die Pfändungstabelle und weißt, was du abführen . musst.
lg small
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« Antworten #11 am: 14. Oktober 2008, 06:57:23 » |
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DMX666
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« Antworten #12 am: 14. Oktober 2008, 23:29:17 » |
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hi small.
also ich bekomme 13 gleiche Monatgehälter! gehalt! arbeite in der schweiz und wenn man das 13. Monatsgehalt über mehere Jahre hinweg bekommen hat dann gibt es eine Art Gewohnheitsrecht. das heißt es darf dir nicht einfach weggestrichen bzw. weggepfändet werden!?? ich habe leider keine Ahnung. danke für deine antwort. mfg DMX
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smallville
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« Antworten #13 am: 14. Oktober 2008, 23:42:17 » |
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Hi DM,
das Gewohnheitsrecht hast Du vielleicht in Bezug auf Deinen Arbeitgeber. Sprich wenn er dieses Jahr das 13te Gehalt nicht zahlen würde, könntest Du dagegen vorgehen.
Den TH/IV interessiert das herzlich wenig.
Wenn er die Lohnabrechnung zu Gesicht kriegt wird er 100% den Pfändbaren Betrag vom Nettolohn wollen.
Also lieber gleich überweisen oder mit Chef ausmachen dass es als Weihnachtsgeld auf der Abrechnung deklariert wird.
Dann bleibt Dir etwas mehr übrig.
lg small
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DMX666
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« Antworten #14 am: 14. Oktober 2008, 23:48:14 » |
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hi. ja der TH will ja die abrechnungen nur vierteljährlich! tricksen könnte man dann schon weil beides zwei verschiedene abrechnugen sind. eine für dezember und die andere fürs 13! aber am ende kann es über die steuererklärung herauskommen oder?? mfg DMX
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