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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 29. August 2008, 10:02:13 *
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Autor Thema: 18000 Euro Schulden aus geschiedener Ehe, Brauche dringend Rat  (Gelesen 315 mal)
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Wirbelwind
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« am: 03. Juli 2008, 23:54:17 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein mehr oder weniger großes Problem in Geldangelegenheiten.

Fangen wir mal mit meiner Geschichte an:

Vor einigen Jahren waren ich und meine geschiedene Frau selbständig. Daraus resultieren heute noch Schulden in Höhe von 18000 Euro.
für 12000 Euro haften wir gesamtschuldnerisch für den Rest Sie alleine. Im Scheidungsurteil wurde geregelt, dass alle Schulden von jedem zur Hälfte getilgt werden.

Um Uetwaige Missverständnisse auszuschließen, möchte ich anmerken,. dass meine Ex und ich uns relativ gut verstehen.
Meine Ex ist wieder verheiratet und hat auch noch ein 2jähriges Kind, so dass sie nicht arbeiten kann und auch kein Einkommen hat. Ich verdiene rd. 2100 Euro / Monat netto.  Unterhaltszahlungen belaufen sich bei mir auf 450Euro, zuzügl. 350 Euro Miete,...etc.

Da die finanzielle Situation es nicht zuließ, haben wir die Schulden mit monatlich 30 Euro!!! bedient. Logisch, dass sich der Schuldenberg angehäuft hat. Aus diesem Grunde wurden wir vom Gläubiger darauf "hingewiesen" die eidesstattliche Versicherung abzulegen zu müssen, falls wir nicht mind. 500 Euro /Monat zahlen.

Jetzt überlegen wir gerade dem Gläubiger ein akzeptables Angebot, bzw. einen Vergleich anzubieten. Wie würden Sie vorgehen, bzw. welche Tipps haben Sie für uns.

Meine Exfrau hat mit ihrem neuen Partner erneute Schulden gemacht, die sich im 5 stelligen Bereich bewegen. Deswegen wäre ich bereit die 12000 Euro alleine zu bezahlen, damit ich endlich irgendwann mal Ruhe habe. Außerdem bin ich auch der Überzeugung, dass meine Ex nie in der Lage sein wird aus dem Gesamtbetrag 9000 Euro, bzw. 6000 Euro zu tilgen.

Mich machen die Schulden fertig, da ich es nie gewohnt war Schulden zu haben.

Wenn ich beispielsweise 300Euro / Monat bezahlen würde, wie würden das mit den Zinsen laufen? Würden die nur von den 12000 Euro gerechnet oder von der Gesamtsumme? Es müßte meinen Überlegungen nach doch 2 "Kreditrechnungen" bei dem Gläubiger vorhanden sein. Nämlich einmal über den gesamtschuldnerischen Betrag und einmal über die Restsumme.

Vielleicht ist es noch dienlich wenn ich mitteile, dass es sich bei dem Gläubiger um eine Firma handelt.

Ich hoffe Sie können mir Mut machen.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2008, 05:16:49 von Wirbelwind » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #1 am: 04. Juli 2008, 11:24:48 »

Hallo,

haben Sie Kinder ? Was sind das für Unterhaltszahlungen, an die Ex ? Und wieso zzzgl. 350,00 € Miete ?

MfG

ThoFa
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Wirbelwind
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2008, 12:32:31 »

Unterhalt zahle ich 450 Euro für die Kinder, was gesetzlich geregelt ist. 350 Euro ist die Miete die ich für meine Wohnung zahle. Meine Ex bekommt keinen Unterhalt.
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 04. Juli 2008, 18:39:12 »

Hallo,


Selbst wenn im Scheidungsverfahren die Schuldsumme quasi geteilt wurde, denke ich nicht, dass sich die Bank dafür interessiert, wenn eben für die eine Forderung eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Die holen sich das Geld da, wo es zu holen ist und es wäre dann Deine Sache, Dir das Geld im Innenverhältnis bei Deiner Ex-Frau zu holen.

Wenn Vergleich, dann würde ich dies nur unter der Prämisse angehen, dass für Dich dann auch wirklich Dein Anteil an den  Schulden insgesamt erledigt werden und ich würde darüber nachdenken, ob man den Banken nicht eine Einmalzahlung zur Erledigung anbieten kann (möglicherweise kann man sich in der Familie Geld leihen).

LG
MissTraut

   
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 04. Juli 2008, 18:39:12 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 05. Juli 2008, 13:34:50 »

Hallo,

ich gehe jetzt mal von zwei Kindern aus !?!

Von Ihrem Lohn sind 215,01 € pfändbar. Innerhalb einer Insolvenz würden Sie 15.480,72 € bezahlen müssen (ohne Berücksichtigungen von Lohnsteigerungen und Änderungen des pfändbaren Betrages). Von den 15T€ sind ca. 3T€ für die Verfahrenskosten abzuziehen. Bleiben 12T€ für die Gläubiger, so ziemlich genaus das, was Sie denen auch schulden.

Jeder halbwegs erfahrene Berater strickt Ihnen daraus einen außergerichtlichen Vergleich. I.d.R. sind Gläubiger bei Beratern vergleichbereiter, als beim Schuldner selber. Sie sollten daher einen Termin bei einer SB machen. Genau solche einfachen Dinge können die eigentlich ganz gut.

Oder Sie warten auf die nächste Reform der InsO. Dann dürften Sie bei den vorliegenden Voraussetzungen nach vier die RSB erhalten. Wirtschaftlich die wahrscheinlich sinnvollste Möglichkeit, sofern der aktuelle Vorschlag zur Reform nicht wieder geändert wird.

MfG

ThoFa
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servantez
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« Antworten #5 am: 10. Juli 2008, 18:42:57 »

> Ich hoffe Sie können mir Mut machen.

Lieber Wirbelwind,

mehr kann ich an dieser Stelle nicht  hinzufügen, außer Ihnen ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen zu wünschen! Bin selbst geschieden, selbständig und kenne das Problem mit dem Gedanken an Schulden aufzuwachen. Auch wenn es manchmal nicht so aussieht, aber es gibt immer eine Lösung. Ich habe es geschafft, dann schaffen Sie es auch!

Toi toi toi & Grüße,
Servantez
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