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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:32:12 *
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Geprellter06
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« am: 18. Oktober 2009, 14:13:37 »

Ich habe hier sehr viele und gute Beiträge gelesen, daher habe ich mich auch dazu entschlossen meine Situation einmal zu beschreiben. Ich hoffe das Ihr mir Tipps und Hilfe geben könnt.
Ich weiß nicht ob mein Post hier richtig ist, falls nicht dann seht es mir bitte nach.

Ich habe 06 mit meiner heutigen Ex-Frau zwei Immobilien (ETW) erworben, dass ganze sollte eine alters bzw. Kapitalgewinnbringende Geschichte werden. Wie sich nach kurzer Zeit rausstellte, hatte wir viel zu viel für diese ETW bezahlt, ca. die hälfte. Wir hatte damals jeder Schulden von ca 10000€ die durch den Kauf ausgelöst wurden. Sicher kann man jetzt sagen" Wie dumm muss man sein"! Aber wir sind nicht die einzigen die übers Ohr gehauen wurden sind.

Nun denn, heute bin ich wieder glücklich verheiratet. Meine Frau hat einen 3 jährigen Sohn den ich Adoptieren will (Antrag läuft). Ein zweites Kind soll demnächst noch folgen. Ich bin seit 19 Jahren als  Metallbauer in einer Firma tätig gewesen, im letzten Jahr habe ich den Handwerksmeister in Vollzeit begonnen und im Juni 09 bestanden, kosten ca. 15000€ Bafög. Danach 3 Monate in meinem alten Betrieb gearbeitet. 1900€ netto Lsk 3, z.Z. mache ich noch eine Weiterbildung zum Inter. Schweißfachmann. Letzteres vom Arbeitsamt finanziert.


Daher meine Fragen die jetzt folgen:

1 Durch meine weiterbildung werde ich hoffentlich auch mehr Geld verdienen, wieviel können sie mir wegnehmen bei 1 bzw. 2 kindern und 2200€ netto? (Tabelle hatte ich nicht ganz   
  verstanden)
2 ziehen jetzt in eine größere Wohnung 84qm² 4 Zimmer, 840€ warm. Gibt es dort einschränkungen?
3 meine jetzige Wohnung gehört einer Genossenschafft muss ich die Anteile kündigen? ca. 2500€
4 Meine jetzige Frau hat nichts mit der Sache zu tun, in wie weit wird sie mit eingerechnet? (Sie arbeitet teilzeit 800€ brutto)
5 wird nur mein Gehalt berücksichtigt unter Berechnung meines Sohnes u. zukünftigen zweiten kindes?
6 wie sieht es mit extra Zahlungen des arbeitgebers aus, kann man davon einen Teil behalten?
7 ich möchte meinen Kindern trotzalledem noch etwas gönnen z.B. Urlaub usw. geht das überhaupt noch?
8 muß ich meine Fond gebundene Lebensversicherung, deren Rückkaufswert sich auf ca. 2500€ beläuft kündigen?
9 wird alles einbehalten was über einer bestimmten Grenze liegt oder gibt es dort spielraum?
10 wie sieht es mit Kindergeld bzw. Elterngeld aus, wird das mit eingerechnet?

Ich habe hier etwas mehr geschrieben, weil ich denke das es zur Beantwortung beitragen kann. Hoffe es ist nicht zuviel bla, bla.

Ich freue mich auf zahlreiche Beiträge, für die ich mich vorab schon einmal bedanken möchte.


mfg



 
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« Antworten #1 am: 18. Oktober 2009, 14:55:37 »

zu 1.) 2.220,00 bis 2.229,99     1 ubP = 432,05 Pfändung
                                         2 ubP = 263,01 Pfändung
                                         3 ubP = 135,29 Pfändung   
         ich würde von 2 bzw 3(nach der Geburt) ubP ausgehen, da ihre Frau mitzurechnen ist.

zu 2.) nein, wenn Sie es sich leisten können

zu 3.)  Im Insolvenzverfahren würde es zur Masse gehen, außerhalb verbleibt der Anteil bei ihnen.
          Kündigen müssen Sie die Anteile nur, wenn Sie nicht in der selben Genossenschaft eine
          Wohnung bekommen.   

zu 4.) zuerst mal garnicht; Auf Antrag könnte eine teilweise oder Nichtberücksichtigung
         durch das Gericht beschlossen werden

zu 5.) Es wird nur Ihr Einkommen zugrund gelegt.

zu 6.) siehe 850a ZPO und 850b ZPO.

zu 7.) Aus dem Unpfändbaren können Sie selbstverständlich Urlaub machen.

zu 8.) Die Versicherung könnte / wird durch den TH verwertet werden. Lösen Sie diesen vertrag vor
        dem Verfahren auf, sollten Sie sicherstellen, dass der Verbrauch des Rückkaufsverwertes vor
        dem Verfahren glaubhaft ist.

zu 9.) siehe 1-8

zu 10.) nein (Wenn Sie in Elternzeit gehen, dann natürlich Ihr Elterngeld.)
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2009, 14:57:25 von paps » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 21. Oktober 2009, 21:46:32 »

Vielen Dank paps!

Ich hätte da noch ein, zwei Fragen?

Wie sieht es aus wenn meine Frau etwas erbt? Sie hat ja nichts mit den Wohnungen ( Schulden ) zu tun.

Und muss man die Lohnsteuerrückzahlung abgeben?

Ab wann fangen die sechs Jahre an? Bei der ersten Zahlung oder schon ab Antrag Stellung?

Vielen Dank nochmal.

Mfg
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paps
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« Antworten #3 am: 21. Oktober 2009, 23:48:39 »

Ihre Frau bleibt außen vor.

Lohnsteuererstattungen gehen im Verfahren an den IV/TH; nach Aufhebung des verfahrens wieder an Sie.

Die 6 Jahre zählen taggenau, ab dem Tag der Eröffnung.
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