nein
Unpfändbar sind...
2. ..., Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Was ist denn der übliche Rahmen? Das was ein Unternehmen immer zahlt?Oder gibt es da noch mögliche Einwände seitens des Gerichts oder dem Insoverwalter?
In meinem Fall zahlt das Unternehmen immer den 1,5 fachen Monatslohn. Ich würde also auf meiner Abrechnung dann 2,5 Gehälter gezahlt bekommen. Das dies nicht gepfändet wird,kann ich erst glauben wenn es auf meinem Konto ist.