Nur nicht in Panik verfallen:
Die Nachweise können mit Geburtsurkunde, Unterhaltstitel und Kontoauszügen erfolgen.
Sie selber sind bis zu einem entsprechenden Beschluß des Inso-Gerichtes, nach BGB sowieso unterhaltsberechtigt.
Auf § 1360 BGB verweisen, dort findet sich die gesetzliche gegenseitige Unterhaltspflicht von Ehepartner
Der Unterhaltsberechtigte muss außer Stande sein, den eigenen Bedarf durch Einsatz seines eigenen Vermögens, Einkommens und seiner Arbeitskraft zu decken.
Der TH/IV ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt
Die Aufgabe des Insolvenzgerichts besteht darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
- BGH IXa ZB 142/04 - BGH VII 24/05
BGH Beschluss vom 04.10.2005 – VII ZB 24/05
Die nach 850c Abs.4 ZPO mögliche Ermessensentscheidung setzt voraus, dass der unterhaltsberechtigte über berücksichtigungsfähige eigene Einkünfte verfügt.
Der Arbeitgeber ihres Mannes ist verpflichtet ihm das korrekte Gehalt/Lohn auszuzahlen. Dazu gehört auch, dass ohne Beschluss des Insolvenzgerichtes nach §36.4 Satz1 InsO sie und sein Kind als unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen sind.
...kommt es für die Berücksichtigung der Kinder/Ehefrau/ Ex usw. weder auf die Art noch auf den Umfang der Unterhaltsgewährung an. Einzige Vorbedingung ist die Gewährung von Unterhalt. Siehe dazu auch BGH IXa ZB 322/03 und IXa ZB 6/04.
Bezüglich Ihrer Kinde wäre folgendes interessant:
Es gibt zwischenzeitlich auch Entscheidungen, dass eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nach 850f ZPO auch in Betracht kommt, wenn der Schuldner für nicht in gerader Linie Verwandte Unterhalt aufbringt.
OLG Frankfurt 24 U 146/07 vom 04.07.2008
Nur mit einer derartigen Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck des § 850 f ZPO Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden.