Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 01:39
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:39:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 573 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Corinna76
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 12

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0


« am: 14. Juni 2009, 07:04:24 »

Hallo zusammen,

ich bin nun seit März 2009 in der WVP und arbeite in einem Sonnenstudio angemeldet auf 100€!

Nun meine Frage muss ich komplett die 100€ an meinen TH abführen oder darf ich es behalten?

Ich habe mal gehört das man 50% von einer 400 € Beschäftigung behalten darf, ansonsten lohnt es sich ja nicht
noch zusätzlich etwas zu tun!

Zur Info: ich mache im  moment eine Integrationsmassnahme durch die Rentenversicherung und muss künftig 18€ davon abführen!

Glg Corinna
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 14. Juni 2009, 16:25:40 »

Im Allgemeinen wird bei einem Nebenjob die Mehrarbeistklausel zu Grunde gelegt, wenn die Haupttätigkeit ein Vollzeitjob ist.
Ansonsten wird der Nettoertrag voll zu den anderen Einkünften dazu gerechnet.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Besorgt
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 27

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 3


« Antworten #2 am: 17. Juni 2009, 14:38:27 »

@Paps,

darf ich etwas noch dazu fragen? 

Wenn Person A eine "Rente" (egal welche , Hinterbl. Erwerbsunfäh. oder Altersrente) bekommt , wird dann der 400€ Job als normal Gehalt angerechnet?

Du sagts als Nebenjob wird die Mehrarbeitsklausel zu Grunde gelegt, wie sieht diese Klause aus?

LG Besorgt
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 18. Juni 2009, 17:07:08 »

theoretisch könnte auch mit Renten zusammengerechnet werden.
Allerdings dann nicht als Mehrarbeit.

Mehrarbeit ist zu 50% des Bruttowertes unpfänbar.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2267 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz