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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:40:08 *
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Autor Thema: 400€- Job in der WVP, Rausfall bei der Unterhaltsberücksichtigung?  (Gelesen 956 mal)
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« am: 04. Oktober 2008, 14:49:12 »

Hallo,

bin neu und habe nicht unbedingt ein thema gefunden, was meiner frage gerecht wird;

mein mann und ich befinden sind in der WVP (schon fast 3 jahre  thumbup ), nun habe ich ENDLICH einen job gefunden, zwar nur auf 400€ basis, aber endlich einen job.  juchu

mein mann arbeitet voll, wir haben 2 kinder.laut der pfändungstabelle sind also 3 unterhaltspflichtige personen zu berücksichtigen.

ich steige noch nicht ganz durch, wenn ich BIS 400 €verdiene, wird sich das nicht auf die berücksichtigung von 3 unterhaltspflichtigen personen auswirken, aber so wie ich ÜBER 400 € verdiene..oder wie? dntknw

werden meine 400 € doch irgendwie vom TH angerechnet, oder ist das von fall zu fall anders, kann der TH da nach gutdünken verfahren?

dankeschön für die beantwortung meine anfrage und liebe grüße :)
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« Antworten #1 am: 04. Oktober 2008, 15:09:13 »



werden meine 400 € doch irgendwie vom TH angerechnet, oder ist das von fall zu fall anders, kann der TH da nach gutdünken verfahren?

- eigentlich kann der TH gar nicht selbst darüber befinden, das obliegt nach herrschender Meinung dem Gericht, das fallweise nach Ermessen entscheiden sollte. Leider ist die Praxis hier sehr unterschiedlich.

Was wäre denn im Fall der Fälle bei Ihrem Mann zu pfänden, sprich wenn Sie wegen eigenen Einkünften in Zukunft nicht mehr zu unberücksichtigen wären? Da wären ja immer noch die 2 Kinder.




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« Antworten #2 am: 04. Oktober 2008, 15:27:25 »

Zitat
Was wäre denn im Fall der Fälle bei Ihrem Mann zu pfänden, sprich wenn Sie wegen eigenen Einkünften in Zukunft nicht mehr zu unberücksichtigen wären? Da wären ja immer noch die 2 Kinder.

also wenn ich da gänzlich als unterhaltspflichtige person "rausfliege" sind ca. 130 € mehr zu pfänden.
das ist ja nicht sooo schlimm, ich mache so oder so dann noch gewinn; nur wollte ich gerne wissen,wie das so gehandhabt wird.

aber so wie ich das lese, kann der TH gar nicht so einfach bestimmen, wie er meinen verdienst anrechnet.

bedeutet das, dass der TH nach meiner informationsmiteilung wo ich arbeite und wieviel ich verdiene (die muss ich ja ihm und dem insolvenzgericht schriftlich geben) gar nicht entscheiden darf, wie er das handhabt und MUSS das gericht diesbezüglich entscheiden lassen?

btw, ich werde den TH nächste woche anrufen, wie er das handhaben wird,aber ich wollte schon einmal wissen, wie der usus in solchen sachen ist....aber leider ist das ja auch von fall zu fall anders ...  dntknw
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« Antworten #3 am: 04. Oktober 2008, 23:43:32 »

Der TH hat eine Überwachungsfunktion, mehr nicht.

Teilen Sie ihre Tätigkeit TH + InsoGericht mit und gut ist`s.

Haben Sie und Ihr Mann den selben TH?
Wenn nicht, stünde noch die Frage ob Ihr Mann nicht seinen TH+Gericht  informieren sollte.

Reagieren kann man dann immer noch.
Ich würde den Th nicht anrufen.
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« Antworten #4 am: 05. Oktober 2008, 12:19:22 »

hallo paps,

danke für die antworten...

Zitat
Haben Sie und Ihr Mann den selben TH?
Ja, es ist der selbe TH.

Zitat
Ich würde den Th nicht anrufen.
mich würde schon vorab interessieren, wie er verfährt, um "gewappnet" zu sein, ob er das alles so "rechtens" macht....weil ich ungern darauf warten möchte, was ich zu erwarten habe...nachher gibt es eine menge unklarheiten, die ich vorab aus dem weg hätte räumen können...

ich bin so unsicher in der sache und möchte klarheit..es ist einfach so schwammig wie mit diesen  400€ jobs einer unterhaltsberücksichtigen person in der WHP zu verfahren ist...  undecided

seufzt

nicht falsch verstehen, den job nehme ich auf jedem fall an ;)
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Thomas Carlyle
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« Antworten #4 am: 05. Oktober 2008, 12:19:22 »



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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2008, 19:52:24 »

mein mann rief heute doch noch den TH an...dieser erklärte ihm,dass es tatsächlich von fall zu fall anders gehandhabt werden kann, aber er darauf verzichtet, mich in die berechnung aufzunehmen  wink
jedenfalls fragte mein mann, ob ich auch dem gericht meine tätigkeit (befinde mich ja wie mein mann in der WHP) angeben müsste, weil er sich da noch unsicher ist, ab wann denn diese meldungspflicht gilt.

der TH meinte, es würde ausreichen, es ihm zu melden.

ich bin da aber anderer meinung; muss ich es nicht dem insolvenzgericht UND dem TH melden,oder besteht das erst aber einem gehalt über 400€ ?   dntknw

man muss doch beiden stellen das melden, oder?

..also, ich werde es vorsichtshalber auch dem insolvenzgericht melden, aber wollte trotzdem von euch mal wissen, ob das stimmen könnte..

liebe grüße  cheesy
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2008, 20:01:20 von QuestionMark » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 07. Oktober 2008, 20:44:11 »

Der TH hat kein Gnaderecht/Entscheidungsfunktion.  uneinsichtig

Teilen Sie ihre Tätigkeit dem Gericht und Th mit und fertig.
Gleiches sollte Ihr Mann tun, wobei an den TH ein gemeinsames Schreiben reicht.
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« Antworten #7 am: 08. Oktober 2008, 11:26:53 »

ja, dankeschön für die tipps   cheesy
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