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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:47:56 *
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draco
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« am: 12. Dezember 2007, 19:30:07 »

Hallo,
ich habe 94 beim Bauerversand etwas bestellt ( ca.  3000 DM) und nicht bezahlt,es kamen die üblichen Mahnugen, aber so viel ich noch weiß kein Vollstreckungsbescheid.
Durch eine Umzug habe ich dann erst wieder 99 ärger mit einem Inkasso bekommen. Dabei gab es 99 ein ein Gerichtsverfahren (Kläger Inkasso-Beklakter Ich)
Ich war an der Verhandlung nicht anwesend und wurde auch nicht Vertreten.  Per Post bekam ich ein Versäumnisurteil zugesandt im dem ich zum Zahlen der
mittlerweile 3500DM verurteilt wurde.
Ich habe aber nie etwas bezahlt und hörte auch nichts mehr vom Inkasso oder Gericht.
Jetzt (2007) schreibt mir ein anderes Inkasso das sie  mit allen Gebühren und Zinsen ( 2000 euro nur Zinsen)  4800 euro von mir haben wollen.
Meine frage nun:
Wenn über 6 Jahre nichts seitens des Inkasso oder durch einen Greichtsvolzieher passiert, könne dann die Zinsen ( oder ein Teil) überhaupt eingefordert werden?

Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre zu vollstrecken aber wie ist es in meiner Situation mit einem Gerichtsurteil, verjährt das auch?

Als 3.  Punkt steht im Urteil " Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar"  was heist das??


Es wäre toll wenn ihr mir in dieser Sache einen Tip geben könnte.

Ach, einen Vergleich mit 1500euro wurde jetzt aktuell abgelehnt.
MfG Draco
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