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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:56:06 *
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Autor Thema: AG hat zuviel an IV überwiesen - Restbetrag unter Pfändungsgrenze  (Gelesen 489 mal)
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foxtra
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« am: 03. Februar 2010, 17:51:56 »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe jetzt schon eine Stunde oder so das Forum durchsucht, aber nichts für mich passendes gefunden. Sorry, wenn ich was übersehen haben sollte, aber ich bin ziemlich durch den Wind.

Folgendes ist passiert:

Mein Mann ist seit 8/09 im eröffneten Inso-Verfahren. Mit seinem IV war vereinbart, dass der AG nicht informiert wird, da sich mein Mann noch in der Probezeit befindet und ansonsten seine Stelle sofort verlieren würde. In den ersten Monaten lief das auch so, dass wir dem IV die Gehaltsabrechnung übermittelt und er per Brief den entsprechenden Pfändungsbetrag angefordert und wir diesen überwiesen haben.

Nun erhielt mein Mann Mitte Januar, 5 Tage vor Ablauf der Probezeit, die Kündigung. Als sein Gehalt einging für den letzten Monat, staunten wir nicht schlecht: Es war weniger als die Hälfte des ihm zustehenden Betrages!

Was war passiert? Der IV hat ohne Info oder Rücksprache die getroffene Vereinbarung gebrochen, Anfang Januar den AG informiert und die Lohnpfändung vorgenommen! Wir haben recherchiert, dass die Kündigung meines Mannes genau 7 Tage nach der Lohnpfändung erfolgte! Es verblieb ein Überweisungsbetrag, der weit unter der Pfändungsgrenze lt. Pfändungstabelle liegt und wir können noch nicht einmal die Miete zahlen!

Der AG hat es sich einfach gemacht und, da mein Mann keine Kinder auf der LSt.-Karte eingetragen hat, einfach angenommen, dass er keine unterhaltsberechtigten Personen hat. Tatsächlich hat er drei! Somit hat der AG nach unseren Berechnungen ca. € 750,- zuviel an den IV überwiesen!!  fuchsteufelswild

Der IV sagt, er würde nach Erhalt der Gehaltsabrechnung (hat er bereits vorliegen) und nach Eingang des Betrags sofort neu berechnen und den zuviel überwiesenen Betrag sofort an uns überweisen. Darauf warten wir nun auch schon, denn der Pfändungsbetrag muss spätestens letzten Montag beim IV eingegangen sein!

Kann mir bitte jemand kurz das Gesetz nennen, nachdem der AG für die Korrektheit der Berechnung des gepfändeten Betrages verantwortlich und haftbar ist? Können wir da nicht das Arbeitsgericht einschalten? Oder was sollen wir tun??

LG

Foxtra
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sniper
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« Antworten #1 am: 04. Februar 2010, 13:43:16 »

Hallo

meines ansicht nach das AG verständigen und mal mit einem Anwalt reden bzw. Arbeitsgericht die geben auch telefonisch Auskunft.

Gruss

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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 04. Februar 2010, 15:41:01 »

Der AG hat es sich einfach gemacht und, da mein Mann keine Kinder auf der LSt.-Karte eingetragen hat, einfach angenommen, dass er keine unterhaltsberechtigten Personen hat.

- falls der AG keine Kenntnis von den Kinder hatte, hat der wohl völlig richtig berechnet. Ich würde dann das Angebot des IV / TH annehmen und zunächst auf die Rückzahlung warten.
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foxtra
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« Antworten #3 am: 04. Februar 2010, 16:55:59 »

Hallo Feuerwald,

mein Mann wusste ja gar nichts von der Pfändung, wir haben es erst erfahren, als das Geld auf dem Konto war. Ist denn der AG nicht verpflichtet, entsprechende Erkundigungen einzuziehen?

LG

Foxtra
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paps
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« Antworten #4 am: 04. Februar 2010, 17:42:55 »

Nein, ist er nicht.

Gehen aus seinen Unterlagen (LSk, Kindernachweis wegen Pflegeversicherung...) keine Unterhaltsberechtigten Personen hervor, hat er den pfändbaren Betrag so zu berechnen.

Unabhängig davon, dass ihr Mann selber überwiesen hat, hätte man in weiser Voraussicht die Familienverhältnisse schon mal offen legen können.

Bezüglich der Kündigung wäre zu prüfen, ob die Gründe im Bekanntwerden der InsO lagen.
Mir erscheinen 5 Tage vor Ablauf der Probezeit als sehr kurz.
Was steht im Arbeitsvertrag dazu?
Welche Regelungen und Fristen  gab es für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Probezeit hinaus?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Februar 2010, 17:42:55 »



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foxtra
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« Antworten #5 am: 04. Februar 2010, 17:49:15 »


Unabhängig davon, dass ihr Mann selber überwiesen hat, hätte man in weiser Voraussicht die Familienverhältnisse schon mal offen legen können.

Dann hätte er ja auch die Inso offenlegen müssen und genau DAS wollten wir vermeiden, weil klar war, was dann passieren würde...


Bezüglich der Kündigung wäre zu prüfen, ob die Gründe im Bekanntwerden der InsO lagen.
Mir erscheinen 5 Tage vor Ablauf der Probezeit als sehr kurz.
Was steht im Arbeitsvertrag dazu?
Welche Regelungen und Fristen  gab es für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Probezeit hinaus?

Die Kündigung ist leider rechtmäßig, daran gibt es nichts zu rütteln. Kündigung während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und die werden mitnichten die Inso als Kündigungsgrund bestätigen....

LG

Foxtra

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