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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:56:22 *
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Autor Thema: AG verantwortlich für korrekten Pfändungsbetrag?  (Gelesen 408 mal)
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Gypsy
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« am: 05. Mai 2010, 14:15:55 »

Hallo zusammen,

habe länger nur mitgelesen, aber nun eine Frage, zu der ich nichts finden konnte:

Ich bin angestellt (Gehalt) mit Urlaubs-und Weihnachtsgeld und aktuell nu Kurzarbeit.

Bisher habe ich in den Monaten, die "anders" waren, schon frühzeitig die Personaldame angesprochen und darauf hingewiesen und ihr den geänderten Betrag, den sie abziehen muß, genannt.

Aus aktuellen Gründen würde ich "sie nun gerne sich selbst überlassen".

Deshalb meine Frage: Ist der AG verantwortlich für die Richtigkeit des abgeführten Pfändungsbetrages oder muß ICH dafür Sorge tragen, daß der Betrag stimmt?

LG
Gypsy
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Insokalle
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« Antworten #1 am: 05. Mai 2010, 18:47:17 »

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die richtige Berechnung des pfändbaren Einkommens.
Trotzdem würde ich sie immer kontrollieren.
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paps
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« Antworten #2 am: 05. Mai 2010, 21:58:09 »

Ergänzung:
Wird zu wenig abgeführt, ist der Schuldner aber mit im Boot und kann nicht auf den AG verweisen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gypsy
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2010, 08:08:22 »

Guten Morgen und danke für die schnellen Antworten!

Nein, zu wenig ist es sicher nicht, denn im Zweifelsfall ist es so, daß sie vergißt, den Betrag zu ändern.

Der Betrag xx ist vom "normalen" Gehalt berechnet. Bei Ugeld, Wgeld oder KUG verringert sich der Betrag ja.

Also würde sie zu viel überweisen.

Wenn ich also nicht reklamiere wäre das eben mein persönliches Pech? Oder müßte sie mir das dann "aus eigener Tasche" erstatten?

LG
Gypsy

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