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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:03:40 *
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Autor Thema: ALG II auf das Konto von jemand anderen  (Gelesen 1673 mal)
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abc123
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« am: 18. Mai 2007, 11:51:21 »

Hallo zusammen,

ich möchte gerne mein ALG II Gled auf das Konto von einem Freund überweisen lassen, der soll auch meine Überweisungen (Miete, Stom usw.) machen. Da ich im Insolvenzverfahren bin weiß ich nicht ob seine Kontonummer und seine Daten für meine Gläubiger einsehbar sind. Kennt sich damit einer aus nd kann mir das beantworten?
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 18. Mai 2007, 12:15:58 »

Hallo abc123

die Kernfrage ist, warum wollen Sie Ihr AGL II auf ein fremdes Konto überweisen lassen, insb. auf ein Konto eines "Freundes"?

So wie ich die Damen und Herren der ARGEN, JobCenter und sonstigen "Zentren" kenne, wird es spätestens beim Folgeantrag Probleme geben.

Haben Sie kein eigenes Konto oder wo liegt das Problem ?


MfG
Feuerwald

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abc123
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« Antworten #2 am: 18. Mai 2007, 12:19:45 »

Ich würde gerne die Kontoführungsgebühr sparren. Muß halt jetzt sparren wo ich kann.
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 18. Mai 2007, 13:37:17 »

Das ist aber eine etwas fadenscheinige Ausrede. Und wenn, dann sparen Sie hier sicher am falschen Ende.
Zudem gibt es inzwischen Kontooffensiven der Privatbanken, die keine Gebühren mehr für Konten verlangen.

Wenn Sie im Insolvenzverfahren sind, dann interssiert sich keiner Ihrer Gläubiger für Ihr Konto. Das kann Ihnen auch nicht gepfändet und daher auch nicht gesperrt werden.

Sie bekommen aber nur noch ain Konto auf Guthabenbasis.
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abc123
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« Antworten #4 am: 18. Mai 2007, 14:40:06 »

Also würde ich auch kein Online Konto bekommen auch wenn ich mit denn Soll sperren lasse?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Mai 2007, 14:40:06 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 18. Mai 2007, 15:07:12 »

Wieso sollten Sie kein Online-Konto bekommen?
Soe können doch auch online nur das überweisen, was auch auf dem Konot drauf ist. Online ist immer der aktuellste Stand.

Oder habe ich Ihre Frage falsch verstanden?
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 18. Mai 2007, 19:54:01 »

noch ein Nachsatz:

Manche Banken sperren nach einer Pfändung (trotz Freigabebeschluss) oder nach Insolvenzeröffnung die Onlinefunktionen der Konten. Weshalb ist mir auch ein Rätsel. Es sollte aber möglich sein, eine Bank zu finden, die ein Guthabenkonto mit Onlinefunktion bereitstellt. Das macht die Sache für alle beteiligten Parteien übersichtlicher. Bedenken sollte man noch folgendes: Banken sehen es nicht gerne, wenn dritte Personen ein Konto einfach mitnutzen und kommen dann schnell mit dem Geldwäschegesetz oder weisen eingehende Zahlungen auf  Namen des Konto-Mitnutzers zurück.


MfG
Feuerwald

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abc123
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« Antworten #7 am: 20. Mai 2007, 15:14:31 »

Hab ich das richtig verstannden wenn mein ALG II Geld auf das Konto meines Freundes geht überweisen die das zurück oder uns wir ,,Geldwäsche" vorgeworfen?
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Feuerwald
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« Antworten #8 am: 20. Mai 2007, 15:31:28 »

Hallo

ich sehe folgende Probleme:


Wenn Begünstigter und Kontoinhaber nicht identisch sind, kann die Bank die Zahlung zurückweisen, da die Überweisung nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Der Kontoinhaber verpflichtet sich i.d.R. das Konto nur in eigenem Namen zu nutzen (Geldwäscheblabla). Auch hier kann die Bank Probleme machen.

 Sie könnten die ARGE ggf. veranlassen, Ihre Leistungen auf das Konto des Freundes zu überweisen, nur kommen dann mitunter Fragen bzw. Bedarfsgemeinschaft usw. auf.  Beim Folgeantrag sind i.d.R. lückenlos Kontoauszüge vorzulegen. Das kann ebenos zu Fragen führen.

Kommt das Konto des Freundes irgendwann einmal unter Beschuss, sprich es kommt zu einer Pfändung oder der Dispo wird gekündigt, haben Sie es dann schwer, an Ihre Sozialleistungen zu kommen.

Das ganze Vorhaben erscheint nicht sonderlich sinnvoll und birgt Risiken. Wenn es eine Alternative gibt, also ein eigenes Konto besteht, würde ich dieses beibehalten.

Gruss
Feuerwald
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cherry
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« Antworten #9 am: 29. Mai 2007, 11:29:49 »

Hallo,
mein Mann hat auch kein eigenes Konto und läßt sein Alg II Geld  auch seit ca. 1 Jahr auf mein Konto überweisen und wir haben bis jetzt keine Probleme. Die Probleme würden nur entstehen falls  dein Freund irgendwann mal eine Pfändung auf seinem Konto hat, dann würde man Dein Geld wieder zurück schicken. Ansonsten gibt eis keinerlei Probleme. Du mußt nur als Kontoinhaber deinen Freund angeben.
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Wolfgang
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« Antworten #10 am: 29. Mai 2007, 13:35:07 »

Ich habe auch mein ALG II auf das Konto meiner Ex (mit der ich mich trotz Scheidung wieder gut verstehe) einzahlen lassen. Sie hat dafür ein zweites Konto ohne Überziehungsmöglichkeit eröffnet. Der Grund dafür, daß ich kein eigenes Haben-Konto (mehr) habe: Es sind keine Dauerauftrräge und Abbuchungen erlaubt. Dummerweise werden aber Internet, Telefon und Strom abgebucht. Das wäre aber mit einem Haben-Konto (Sparkasse Osnabrück) nicht möglich. Ab Juni habe ich wieder Arbeit!!! und dann muss ich die Miete auch per Dauerauftrag zahlen. Auch das wäre nicht möglich. Keine Ahnung was der Quatsch soll.

Ich habe keinerlei Schwierigkeiten gehabt mein ALG II auf das Konto einzahlen zu lassen.
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 29. Mai 2007, 16:11:01 »




"Die Probleme würden nur entstehen falls  dein Freund irgendwann mal eine Pfändung auf seinem Konto hat, dann würde man Dein Geld wieder zurück schicken. "

Da habe ich arge Zweifel,
ob im Fall einer Kontopfändung oder auch nur im Fall eines Streits  oder wenn das Konto überzogen ist und die Bank den Dispo dicht macht, irgend wer eingehendes Geld wieder zurück überweist.

Man kann im Ehreverhältnis vieles machen, da stimmen auch die Nachnahmen überein, OK, aber hier ist das Verhältnis ein ganz anders und die Risiken wie bereits vorgetragen real und ernst zu nehmen.

Gruss
Feuerwald
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