,,, meine Schuldnerberatung ist bei diesen Fragen leider total überfordert
Wir auch:
Nein im Ernst.
Sehen Sie sich die
Pfändungstabelle an.
Dort sehen Sie, dass ein pfändbarer Betrag erst ab 990,- Netto entsteht.
Mit ALGII oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt und 100,- bis 200,- mtl. werden Sie nie auf den Nettobetrag kommen.
Eine Abtrennung wann man selbständig erwerbstätig ist und wann noch ALGII-Empfänger sollte ihnen die ARGE erklären können.
Generell gilt, wenn ihre Hauptbeschäftigung die Selbständigkeit ist und nur ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt wird.
295(2) gilt nur in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Also nach Abschluß des Verfahrens.