Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:09:56 *
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Autor Thema: ARGE darf trotzdem aufrechnen  (Gelesen 1391 mal)
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Sushire
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« am: 13. August 2010, 14:02:25 »

Hallo an alle,

bin ganz neu hier biggrin Bin seit April diesen Jahres in der Privatinsolvenz. Die Arge hatte mir trotzdem immer noch Geld abgezogen. Auf Raten der Treuhänderin sollte ich die ARGE fragen auf welcher Rechtsgrundlage sie mir das Geld immer noch abziehen. Antwort bekam ich keine, aber ich bekam dann zwei Monate wieder volles Geld (Was ja auch nicht gerade viel ist). Gestern bekam ich dann von der ARGE Post, dass sie das ganze überprüft haben und lt. §94 InsO dürften sie immer noch aufrechnen und würden demnächst das Geld wieder abziehen. fuchsteufelswild
Wie kann das gerecht sein? Ich habe mir den § angeschaut und anscheinend ist das so cry
Aber wo ist dann der Schutz? Ich meine, wieso dürfen die das Geld einfach abziehen, wenn auf der anderen Seite von Freibeträgen gesprochen wird. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, dass die kein Geld mehr abziehen dürfen? Ich meine ich kann ja jetzt schon kaum von dem wenigen Geld existieren und dann noch weniger undecided  Hat einer von euch eine Idee oder ähnliches durchgemacht?

Liebe Grüße
Sushire
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DarkAngel35
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« Antworten #1 am: 14. August 2010, 17:43:29 »

Hallo Sushire...

von welchem ARGE Geld wird dir wieviel abgezogen? Habe momentan auch das Problem gehabt das ich über 985,15 Euro mit meinem Arge Geld lag und ich noch ne Nachzahlung für 3 Monate bekam und dann prompt wegen ner Kontofpändung 450 Euro gepfändet bekam. Ich werde demnächst eh nicht über diesen 985,15 Euro liegen mit dem Geld von der ARGE. Wieviel bekommst du denn von der ARGE?

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Sushire
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« Antworten #2 am: 15. August 2010, 17:34:02 »

Hallo Dark Angel,

ich bekomme 840,77 € und davon wollen sie mir jetzt wieder Geld abziehen, obwohl ich wie gesagt schon in der Privatinsolvenz bin mad2 Ich verstehe das deswegen nicht, weil meine Treuhänderin mir vorher sagte das auch die ARGE Schulden in die Insolvenzmasse gehören.
Von daher dachte ich, dass sie mir eben nichts mehr abziehen dürfen.

LG Susanne
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DarkAngel35
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« Antworten #3 am: 15. August 2010, 18:49:25 »

Hallo Dark Angel,

ich bekomme 840,77 € und davon wollen sie mir jetzt wieder Geld abziehen, obwohl ich wie gesagt schon in der Privatinsolvenz bin mad2 Ich verstehe das deswegen nicht, weil meine Treuhänderin mir vorher sagte das auch die ARGE Schulden in die Insolvenzmasse gehören.
Von daher dachte ich, dass sie mir eben nichts mehr abziehen dürfen.

LG Susanne

Hallo Susanne...

so ganz verstehe ich das trotzdem nicht. Was meinst du damit sie ziehen dir immer noch Geld ab und vor allem wieviel ziehen sie dir ab? Von welchen ARGE Schulden sprechen wir überhaupt? Ich werde am Dienstag meinen Schuldnerberater fragen ob ich ab Verfahrenseröffnung auch etwas von meinem Sozialgeld abgeben muss...momentan habe ich ja die Kontopfändung laufen da die Insolvenz noch nicht beantragt ist, d.h. ich bekam für diesen Monat 457 Euro gepfändet...
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paps
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« Antworten #4 am: 15. August 2010, 21:25:42 »

Insolvenzgläubiger können mit eigenen Leistungen aufrechnen.

Ob das aber bei Einkünften unterhalb der Pfändungsfreigrenze möglich ist, ist sehr umstritten.
Aber eben derzeit noch Praxis.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. August 2010, 21:25:42 »



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Insokalle
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« Antworten #5 am: 16. August 2010, 11:13:30 »

Mir ist es ebenfalls nicht ganz klar. In den SGB gibt es einige Vorschriften zur Aufrechnung. Ob eine davon und wenn ja welche von der Arge angewendet werden darf, kann nicht geklärt werden, bis etliche Vorfragen (einige s. bei Darkangel) beantwortet sind.

Dann kommt auch noch die Insolvenzeröffnung dazu. Ob aufgerechnet werden darf, hängt m.E. auch von der Frage ab, wann der Anspruch auf die einzelnen Zahlungen entsteht. Einiges dazu habe ich §§ 38 ff SGB I gefunden. Wenn ich es richtig verstehe, stoppt die Insolvenzeröffnung die Aufrechnungsbefugnis der Arge dann nicht, wenn beide Ansprüche (Leistungsanspruch des Schuldners und Rückforderungsanspruch der Arge) vor Insolvenzeröffnung entstanden sind.
« Letzte Änderung: 16. August 2010, 16:33:53 von Insokalle » Gespeichert
Sushire
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« Antworten #6 am: 26. August 2010, 12:02:52 »

Hallo an alle,

dank erst mal für die Antworten:-) Vor allem an Insokalle, denn genau so ist es bei mir. Alles ist vor der Insoeröffnung entstanden. Ungerecht finde ich es trotdem! Denn das heißt ja wieder "der STAAT darf alles". Der Bürger nichts. Hier wird dann ja eindeutig der Gläubiger bevorzugt. Ich bin der Meinung das das Insolvenzrecht dann abgeändert werden muss.

Jetzt schau ich dann mal weiter ob es nicht doch noch irgendwo ein Schlupfloch gibt.  Und für mich hoffe ich nur noch das ich bald wieder Arbeit habe damit ich endlich von der ARGE wegkommen kann.

Grüße noch mal an alle biggrin

Sushire
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