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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:11:00 *
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Autor Thema: AUTO  (Gelesen 709 mal)
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MASKIM
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« am: 06. Januar 2009, 15:24:19 »

Hallo,

ich habe versucht über suchfunktion Antwort auf meine Frage zu bekommen, hat aber nichts gebracht.

Situation. Ich und meine Frau haben PI angemeldet. Ich bin schon in WVP, meine Frau noch nicht. Da die Preise jetzt im Keller sind (oder fast), möchten wir uns ein einständiges Auto kaufen. Meine Eltern können mir 15.000 € ausleihen. Da die KFZ-Versicherung 20% güngstiger ist, wenn das Auto auf dich selbst zugelassen ist, möchten wir das auf meine Frau zulassen.(auf Ihren Namen lief immer die Versicherung, deswegen hat Sie niedrige SF und Prozentsatz.)
Ist es überhaupt möglich, oder wird Ihr IV zugreifen? Gibst irgenwelchen Möglichkeiten?

Danke und Gruss.
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paps
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« Antworten #1 am: 06. Januar 2009, 17:58:22 »

Ihre Eltern sollen das Auto kuafen und Ihrer Frau zur Nutzung überlassen.
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2009, 09:12:31 »

Hallo paps,

dann ist meine Frau nicht die Fahrzeughalterin, +20% KFZ-Versicherung.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2009, 10:09:51 von MASKIM » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 07. Januar 2009, 19:02:06 »

Die Nutzungsvereinbarung kann doch die Pflicht zur Versicherung enthalten  whistle
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« Antworten #4 am: 08. Januar 2009, 10:00:49 »

Kann ja. Aber in Farzeugbrief steht als Inhaber nicht meine Frau. Für Versicherung wird es wohl entscheidend sein.
Noch was, meine Frau hat gestern einen Beschluss erhalten, da steht, dass Prozess wurde aufgehoben. Das heist WVP. Aber erst in 2 Monaten(war bei mir so) kommt, dass Beschluss rechtskräftig ist. Wann ist denn WVP, mit Aufhebung, oder mit Rechtskrafttritt? Hift es uns jetzt weiter das Auto auf meine Frau zulassen?
« Letzte Änderung: 08. Januar 2009, 10:02:28 von MASKIM » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 08. Januar 2009, 10:00:49 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 08. Januar 2009, 13:36:42 »

Im Fzg. steht der Halter und nicht der Inhaber des Fahrzeugs!
Halter ( ihre Frau)  ist nicht gleich Inhaber (Eltern).
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MASKIM
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« Antworten #6 am: 08. Januar 2009, 15:00:31 »

Ist es nicht gleich, Rechtsmäßig?
Kaufvertrag unterschreiben die Eltern. Auto zulassen auf meine Frau? Dann ist meine Frau die Besitzerin. Geht nicht. Werden wohl 20% Aufschlag zahlen müssen.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2009, 16:34:10 von MASKIM » Gespeichert
paps
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« Antworten #7 am: 08. Januar 2009, 18:36:44 »

Nein, Eigentum misst sich nicht am Halter oder Versicherungsnehmer.

Ehr schon am Kaufvertrag .
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« Antworten #8 am: 09. Januar 2009, 08:39:05 »

Sichere Methode-vorsichtig bei IV nachfragen. Werde bei dem von meiner Frau machen. Meinem traue nicht mehr.
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