Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 02:18
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:18:33 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Ab wann gilt die Frist.....  (Gelesen 994 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kermel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 22. Dezember 2007, 13:06:36 »

hallo zusammen,

bin seit heute ganz neu hier registriert und habe bestimmt viele Fragen.....
Hier die erste. Ich habe heute Post vom Insogericht bekommen, dass auf meinen Antrag hin, am 14.12.2007
das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet wurde.
Ab wann läuft nun die Frist mit den 6 Jahren (oder sind es doch 7 Jahr) ?????
Am 27.12. habe ich den ersten Termin (Erstbesprechung) bei meinem Treuhänder.
Kann der bereits ab Dezembergehalt eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber machen ?
Wird dort nur der pfändbare Betrag eingezogen oder der gesamte Lohn und ich bekomme vom TH meinen
Pfändungsfreien Betrag (sind bei mir 990 €) ?
Diese Frage beruht auf einen Passus des "Beschluss des Amtsgerichtes" ---"Wer verpflichtungen gegenüber
dem Schulner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den TH".
Wie kann ich das verstehen ??????????
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 22. Dezember 2007, 14:46:48 »

Abtretungspahse läuft vom 14.12.2007 bis 13.12.2013

Wenn Ihr Th den AG noch rechtzeitig vor dem gehaltslauf informieren konnte, trifft die Pfändung bereits das Dez. Gehalt.
Sonst ab Januar.

Sie bekommen den pfändungsfreien Betrag lt. Tabelle und der Th den pfändbaren Betrag.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2446 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz