Hallo,
ich befinde mich seit Feb 2007 in der WHP bin Feb 2012 fertig, nun wird unsere Firma geschlossen und es wird eine Abfindung geben

. Ich weis das diese voll pfändbar ist

und man auf Antrag bei Ins-Gericht für Überbrückung einen Teil davon bekommen kann.
Meine Frage ist: Besteht die Möglichkeit sich mit der Abfindung auf eine Einigung mit den Schuldnern einzulassen, wenn ja wie sind die Chancen auf so eine Einigung, und wie stellt man dies am besten an?
Bei mir gibt es 3 Unterhaltspflichtige und mir werden montl. ca. 200€ vom Gehalt abgeführt. Sollte ich sofort wieder Arbeit finden bei gleichem Einkommen, würden in den verbleibenden 3,5 Jahren ca. 9000€ abgeführt werden. Die Abfindung wird sich auf ca. 22.000€ belaufen. Bei einem Angebot von ca. 15.000€ für die Schuldner sollte doch rein von der zu erhaltenden Summe eine Chance bestehen oder sehe ich das etwas zu blau-äugig

Habe schon meinen Anwalt der mir damals geholfen hat gefragt, er sagte dies sei nicht üblich, aber eine genaue Beratung kann er mir nur nach Auftrag ( 750€ ) Kosten geben. Hat einer von Euch da schon Erfahrungen sammeln können und kann mir bitte auskunft geben ob sich dieser schritt lohnt und ich zumindestens etwas von der Abfindung behalten darf

und die Chance habe evtl. aus der Insolvenz vorzeitig rauszukommen

Gruß
thhu