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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 01:38:52 *
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Autor Thema: Abfindung für meine Frau ist Realität?Was soll ich jetzt tun??  (Gelesen 434 mal)
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DMX666
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« am: 15. November 2008, 12:11:10 »

hallo zusammen.

ich habe ein großes problem glaube ich.
es geht um folgendes.
Meine Frau erhält über 10T € Schmerzensgeld. Mein Insolvenzverfahren läuft schon seit Juni 08 und ich habe diesbezüglich von euch schon sehr gute informationen erhalten. nun geht es aber um folgendes.
Meine Frau war seit dem 24.07.08 im Krankenhaus und ist seit 11.11.08 wieder zu Hause. Nun will aber die sch... Krankenkasse die Rechnungen nicht Zahlen da die besondere Wertezeit 8 Monate beträgt und nun ist das problem das sie sowieso schon Schulden hat welche sie/wir nicht bezahlen können und jetzt kommen durch diese Sache nochmal ca. 10 T €  dazu.
was ist nun besser?? wenn meine frau nun in die insolvenz geht bevor sie das geld erhält oder wenn sie das geld bekommt ist ja sowieso insolvenzmasse oder??
ich weiß nicht was ich machen soll??
übrigens das schmerzensgeld ist vom DRK wegen Problemen bei der organisation eines Rettungseinsatzes!!
normalerweise sollte dies nicht Pfändbar sein oder??
was ist wenn wir beide in der insolvenz sind und wir bekommen das schmerzensgeld ausgezahlt? müssen wir das dann jemanden mitteilen??
ich weiß das sind viele Fragen auf einmal und ich hoffe es weiß jemand einen Rat für uns.
ich danke euch vielmals für euer interesse.

mit freundlichen grüßen
DMX
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 15. November 2008, 12:30:40 »

das Schmerzensgeld wäre meiner Kenntnis nach im eröffneten Insolvenzverfahren massezugehörig und gänzlich abzuführen.  Anders nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase. Dann würde das Schmerzensgeld gänzlich dem Schuldner zustehen.
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DMX666
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« Antworten #2 am: 15. November 2008, 17:30:12 »

ok.
und ab wann tritt diese in kraft??
bei mir wurde die inso im juni 08 eröffnet.
ab wann beginnt die wohlverhaltensphase??
mfg DMX
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paps
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« Antworten #3 am: 15. November 2008, 19:45:09 »

Wenn Ihre Frau das Schmerzensgeld bekommt, dann tangiert es zie selber nur am Rande.

Wieso ist eine Wartezeit von 8 Monaten nicht erfüllt?
War ihre Frau den vorher nicht versichert?
Wenn sie vorher versichert war und ein unmittelbarer Wechsel(max1 Tag ohne möglich) stattfand, lassen Sie sich von der Vorversicherung die Versicherungszeiten bestätigen.
War die Ursache für den Krankenhausaufenthalt ein Unfall, gibt es keine Wartezeiten.
« Letzte Änderung: 15. November 2008, 19:47:06 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 15. November 2008, 19:45:09 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 15. November 2008, 23:47:55 »

Hallo,

was hat das Insolvenzverfahren von Ihnen mit Ihrer Insolvenz zu tun ?  gruebel

MfG

ThoFa
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DMX666
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« Antworten #5 am: 17. November 2008, 06:45:49 »

ja hallo zusammen.

ja meine insolvenz ist ja schon durch das heißt ich muß meine monatliche rate an den TH abführen.
nennt man das dann schon wohlverhaltensphase??
meine frau hat auch einige offene Rechnungen die wir nicht begleichen können da sie hausfrau ist und nicht arbeitet und mein lohn ja jetzt auch vielgeringer ausfällt.
ich weiß eben nicht was besser ist? aber wenn sie erst in die insolvenz geht und in der wohlverhaltenphase ist könnte sie das geld ja behalten wenn ich das richtig verstehe.
wenn sie das geld aber erst bekommt und dann insolvenzantrag stellt ist das geld weg!
das nächste ist das die zeit knapp wird den die versicherung will jetzt auf einmal ganz schnell den fall abschließen!
ich weiß nicht was ich tun soll.
ich dachte für eueren rat.

mfg DMX
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lucca_m
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« Antworten #6 am: 17. November 2008, 08:53:56 »

Ihre Frau har mit Ihrer persönlichen Insolvenz nichts zu tun, ausser, dass Ihr monatlicher pfändbarer Betrag Ihres Lohnes geringer ist.

Wie wievel Schulden hat Ihre Frau denn noch? Wann erwarten Sie die Schmerzensgeldauszahlung? Ihre Frau wird, falls überhaupt notwendig, nicht von "Heute auf Morgen" in die "Privatinsolvenz" gehen können. Bis ein ANtrag abgegeben werden kann, vergehen schon mal 6 - 8 Monate. Aber das wissen Sie ja selber.

@ThoFa:
"...was hat das Insolvenzverfahren von Ihnen mit Ihrer Insolvenz zu tun ?..." - Ein sehr schöner Satz! Ich danke mal jede Menge.
:)
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MissTraut
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« Antworten #7 am: 17. November 2008, 19:13:11 »

@lucca

ich danke dann mal mit  whistle

LG
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« Antworten #7 am: 17. November 2008, 19:13:11 »


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lucca_m
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« Antworten #8 am: 17. November 2008, 19:34:31 »

Ich denke machmal schneller als ich danken kann. Und die wenige Zeit die ich habe,tippe ich eben so schnell, dass sich der eine oder andere buchstabe verdreht, verschluckt oder gar verschwindet.

Ich verscuhe in Zukunft möglichst fehlerfrei meine Meinung zu äussern.
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MissTraut
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« Antworten #9 am: 17. November 2008, 20:19:13 »

Ne Lucca, bitte nicht, mit irgendwas muss ich doch mein "Klugschei..erdasein" begründen, und wenn es mit Deinen Fehlern ist  juchu

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« Antworten #10 am: 17. November 2008, 20:29:20 »

Das Problem des Legasthenikers ist, sich nicht verstellen zu können. Umgekehrt ist es weniger ein Problem...
(Frei nach Kurt T.)

Hier im Forum gab es mal einen Teilnehmer, der immer ein Problem mit seinem "H" auf der Tastatur hatte. Ich wollte damals wissen, ob seine Schreibmaschine "Gabriele" einen USB oder einen PS2 Anschluß hatte.
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ThoFa
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« Antworten #11 am: 25. November 2008, 01:33:05 »

Hallo

holla, was wollte ich wohl mit meiner Frage wissen ? Oder war Sie doch nur dazu gedacht, einfach mal zum Nachdenken anzuregen ?

Eigentlich wollte ich wissen, was die Schmerzenzgeldauszahlung der Frau mit dem Verfahren des Fragesteller zu tun hat.  whistle

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #11 am: 25. November 2008, 01:33:05 »


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DMX666
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« Antworten #12 am: 25. November 2008, 06:35:35 »

ja servus,

das wollte ich eigentlich auch wissen aber stattdessen wird ja hier über andere sachen diskutiert.
danke vielmals.
mfg DMX
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« Antworten #13 am: 25. November 2008, 08:29:33 »

Wenn hier weder nachgelesen noch nachgedacht wird, dann kann man doch auch über andere Sachen diskutieren.

Wenn Ihre Frau das Schmerzensgeld demnächst bekommt, dann kann sie doch Ihre Schulden abzahlen und braucht kein Insolvenzverfahren. Alternativ könnte sie im außergerichtlichen Einigungsversuch allen (!) Gläubigern insgesamt z.B. 5.000 EUR anbieten, Wenn diese annehmen, ist sie ihre Schulden los und hat noch 5.000 EUR.
Und die 3. Variante wäre, Ihre Frau nimmt das Geld und fängt mit der Insolvenz in 6 Monaten an. In der "Zwischenzeit" hat sie das Gelde eben "verlebt".

Und lesen Sie sich alle Beiträge durch. in jedem steht etwas zu Ihrer Frage, Konkrete Antworten auf dem Silbertablett präsentiert zu bekommen, das kostet´...
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MissTraut
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« Antworten #14 am: 25. November 2008, 19:25:02 »

Konkrete Antworten auf dem Silbertablett präsentiert zu bekommen, das kostet´...

.. hier nichts extra, sondern wir noch mit einem netten Geplänkel dekoriert  whistle
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